Schulverband Beschlussvorlage - VO/08/460
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushalt 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Gunnar Seiler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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17.07.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist eine Nachtragssatzung zum Haushalt u.a. zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Im Bereich des Verwaltungshaushaltes fallen die Schulkostenbeiträge deutlich geringer aus, als ursprünglich veranschlagt. Das Bildungsministerium hat seinerzeit höhere Beträge avisiert als die nunmehr gültigen. Dadurch verringern sich die geplanten Einnahmen im Verwaltungshaushalt um 299.000,- .
Im Bereich der Schülerbeförderungskosten sind durch rückwirkende Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Pinneberg ebenfalls weniger Einnahmen zu erwarten. Zudem wurden bereits eingegangene Beträge teilweise erstattet.
Neben einigen kleineren Korrekturen, die lediglich Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse darstellen, sind bei den Kosten für die bauliche Unterhaltung und bei den Stromkosten noch deutliche Änderungen zu verzeichnen. Die Stromkosten konnten deutlich nach unten korrigiert werden, da eine Guthabenerstattung in Höhe von etwa 28.000,- erfolgt ist. Die Kosten für die bauliche Unterhaltung liegen deutlich höher als geplant. Dies ist die Folge vieler einzelner notwendiger Maßnahmen.
Zur Deckung des Finanzbedarfs wird die im letzten Jahr vorsorglich eingerichtete Rücklage herangezogen.
Im Vermögenshaushalt muss aufgrund des guten Baufortschrittes der Ansatz für die Bau- und Planungskosten erhöht werden. Neben dem Rest der Rücklage dienen weitere Kreditmittel zur Deckung des Finanzbedarfs.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:
1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird
im Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe von 2.037.800 auf 2.106.800
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe von 7.066.400 auf 8.981.100
festgesetzt.
2. Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 5.615.500 auf 6.978.000
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 auf 360.000
der Höchstbetrag der Kassenkredite
unverändert 1.000.000
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
unverändert 0
3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen bleibt unverändert:
1. Stadt Tornesch 485.333,33 EUR
2. Stadt Uetersen 151.666,67 EUR
4. Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 nicht überschreitet, bleibt unverändert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,3 kB
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