Beschlussvorlage - VO/09/602
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen ab dem 01.08.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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27.04.2009
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß der Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) werden die Teilnahmebeiträge oder Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen. Entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes von 1% werden die Teilnahmebeiträge und Gebühren zum 01.08.2009 wie folgt angeglichen:
a) für Kindergarten und Hort
08/2008 KiTa-Taler neu
Beitrag für einen Ganztagsplatz / 8 und mehr Std. 274,00 271,00 24,00
Beitrag für 7,5 Stunden 257,50 254,50 23,50
Beitrag für 7 Stunden 241,00 238,00 23,00
Beitrag für 6,5 Stunden 219,50 218,00 19,50
Beitrag für 6 Stunden 203,00 291,50 19,00
Beitrag für 5,5 Stunden 186,50 185,00 18,50
Beitrag für 5 Stunden 170,00 168,50 18,00
Beitrag für 4,5 Stunden 153,50 152,00 17,50
Beitrag für einen Halbtagsplatz / 4 Stunden 137,00 135,50 17,00
Beitrag für 3,5 Stunden 120,50 119,00 16,50
Beitrag für 3 Stunden 104,00 102,50 16,00
Zu- oder Abschlag für jede angefangene halbe
Stunde bei verlängerter oder verkürzter
Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst
für Kindergarten und Hort 16,50 (unverändert)
b) für Hort mit unterschiedlichen Betreuungszeiten in der Schul- und Ferienzeit
Für Hortbetreuung, die während der Schul- und Ferienzeiten verschiedene Betreuungszeiten vorhält, wird ein gemittelter Hortbeitrag als Regelbeitrag durch die Stadt Tornesch festgesetzt:. Früh- und Spätdienste sind neben dem Durchschnittsbeitrag zu entrichten. Bei der Berechnung wird von drei Monaten Ferienzeiten (Ganztagsbetreuung) und neun Monaten Schulzeit (jeweilige Teilzeitbetreuung) ausgegangen.
Die Hortbetreuung in der AWO-Kindertagesstätte Lüttkamp wird ab 01.08.2009 eingestellt. Aus diesem Grund erfolgt ab 08/2009 nur eine Anpassung des Elternbeitrages für die DRK-Hortgruppe (Außenstelle Johannes-Schwennesen-Schule / 20 Betreuungsplätze).
08/09 08/08 KiTa-Taler neu
§ DRK-Kindertagesstätte: 192,00 190,00 20,00
(Regelbetreuung bis 17.00 Uhr)
c) für Krippe 08/2009 08/2008 KiTa-Taler neu
Beitrag für einen Ganztagsplatz /
8 und mehr Stunden 411,00 407,00 31,00
Beitrag für 7,5 Stunden 386,00 382,50 30,00
Beitrag für 7 Stunden 361,00 358,00 29,00
Beitrag für 6,5 Stunden 330,50 326,00 28,00
Beitrag für 6 Stunden 305,50 301,50 26,50
Beitrag für 5,5 Stunden 280,50 277,00 25,00
Beitrag für 5 Stunden 255,50 252,50 23,50
Beitrag für 4,5 Stunden 230,50 228,00 22,00
Beitrag für 4 Stunden 205,50 203,50 20,50
Zu- oder Abschlag für jede angefangene halbe
Stunde bei verlängerter oder verkürzter
Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst
für Krippe 25,00 (bisher: 24,50 )
c) für kindergartenähnliche Einrichtungen (ab 12. Std./Woche)
Stundensatz je Betreuungsstunde in
kindergartenähnlichen Einrichtungen 6,00 (unverändert ab 08/2006)
Das bedeutet für eine Gruppe mit einer Öffnungszeit von 12 Stunden pro Woche einen Monatsbeitrag von 72,00
(12 Stunden x 6,00 ).
Die Beiträge für 7 8 Stunden werden vom Ganztagsbeitrag mit dem jeweiligem Abschlag heruntergerechnet; Beiträge bis zu 6 Stunden vom Halbtagsbeitrag hochgerechnet.
Der Mindestbeitrag beträgt unverändert 15,50 . Die Geschwisterermäßigung ist gemäß der Kreisrichtlinie zu berechnen und der errechnete Beitrag auf 50 Cent bzw. volle Euro aufzurunden. Ebenso sind die Beiträge nach Anwendung der berechneten Sozialstaffel gerundet festzusetzen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge führt bei einer vollständigen Auslastung der vorhandenen Einrichtungen ab 08/2009 zu entsprechend erhöhten Einnahmen. Das Ergebnis hierzu wird in den Jahresrechnungen 2009 der einzelnen Einrichtungen dokumentiert.