Beschlussvorlage - VO/09/670
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Volkshochschule Tornesch für
das Wirtschaftsjahr 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beteiligt:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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15.07.2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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06.10.2009
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Jahresabschluss der Volkshochschule Tornesch für das Wirtschaftsjahr 2008 ist von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Februar 2009 geprüft worden.
Für den Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt:
" Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Volkshochschule Tornesch, Tornesch, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Volkshochschule Tornesch i.S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Volkshochschule Tornesch liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Volkshochschule Tornesch. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Volkshochschule Tornesch abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i. V. m. § 13 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Volkshochschule Tornesch Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Volkshochschule Tornesch sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung der Volkshochschule Tornesch sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDV festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Volkshochschule Tornesch. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Volkshochschule Tornesch und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Volkshochschule Tornesch geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Eig. VO für das Land Schleswig-Holstein vom 29.12.1986, geändert durch LVO vom 07. Mai 1996, LVO vom 24. Oktober 1996, LVO vom 16. Juni 1998, in der geprüften Fassung unverändert von der Stadtvertretung festzustellen. Er ist mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Stadtvertretung und der Behandlung des Jahresergebnisses bekannt zu machen. Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 256.812,03 ab. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Erträge mit 477.574,00 und die Aufwendungen mit 508.449,88 ermittelt worden. Der Jahresverlust beträgt 30.875,88 .
Von der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2008 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung wie folgt::
"Der Jahresabschluss 2008 der Volkshochschule Tornesch wird in der vorgelegten und von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 256.812,03 festgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit Erträgen in Höhe von 477.574,00 und mit Aufwendungen in Höhe von 508.449,88 ab. Der Jahresverlust in Höhe von 30.875,88 wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet."