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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Tornesch ist in drei Bereichen zu überarbeiten:

 

1.      Nach der Zusammenlegung der Standesämter Tornesch und Uetersen zum neuen Standesamtsbezirk Uetersen werden sämtliche Personenstandsangelegenheiten direkt von dort erledigt. Bisher sah die Gebührentabelle (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) unter der lfd. Nummer 33. eine Gebühr in Höhe von 70,00 Euro für Eheschließungen im Heimathaus vor. Diese Gebühr wurde allerdings nie erhoben, da ein Trauzimmer im Rathaus nicht eingerichtet war und die Stadt mindestens ein Trauzimmer vorzuhalten hat, in dem eine Eheschließung ohne weitere Gebühren möglich ist. Da im Rathaus Uetersen ein solches Trauzimmer vorhanden ist, wäre in Zukunft von jedem Brautpaar, welches sich im Heimathaus Esingen trauen lassen möchte, diese Gebühr einzufordern.

 

Aus diesem Grund ist die vorgesehene Gebühr zu streichen. Eheschließenden im Heimathaus Esingen wird dann in Zukunft nur noch die Miete für die Räumlichkeit in Höhe von ca. 40,00 Euro in Rechnung gestellt.

 

2.      Durch die Anschaffung des neuen Druck- und Kopiersystems konnte die Gebühr für die Anfertigung von Kopien neu kalkuliert werden. Diese Neukalkulation hat ergeben, dass die Kosten für einfache Kopien im Format DIN A 4 (Druckvorgang, Papier, Arbeitszeit) nur noch 0,20 Euro je Kopie betragen. Der in der Gebührentabelle unter der lfd. Nr. 3 vorgesehene Betrag (0,50 Euro) kann daher gesenkt werden.

 

Örtliche Fachgeschäfte verlangen für eine DIN A 4-Kopie derzeit 0,18 Euro. Dieser Preis wird nicht unterboten, so dass wirtschaftliche Verluste auf Seiten der Händlerschaft nicht zu erwarten sind.

 

In berechtigten Fällen kann auch weiterhin von der Festsetzung der Gebühr ganz abgesehen werden.

 

3.      Der Abwasserbetrieb der Stadt Tornesch hat ein HD-Spülgerät angeschafft, mit dem Verstopfungen im Abwassernetz beseitigt werden können. Für Verstopfungen bei Leitungen auf privatem Grund und Boden kann dieses Gerät ebenfalls eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde eine Gebühr in Höhe der Betriebskosten kalkuliert, welche zusätzlich zu den Arbeits- und Fahrzeugkosten des Bedienpersonals zu entrichten ist. Diese werden gesondert je nach Dauer des Einsatzes abgerechnet.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

1.      Der Wegfall der vorgesehenen Gebühr wirkt sich nicht auf den Haushalt der Stadt Tornesch aus, da auch bisher keine Gebühr erhoben wurde.

2.      Durch die Anpassung der Gebühren für Kopien an die tatsächlichen Kosten sinken die Einnahmen um einen relativ geringen Betrag von insgesamt ca. 60 bis 80 Euro im Jahr.

3.      Es wird geschätzt, dass das Gerät für ca. 90 Stunden im Jahr eingesetzt wird. Dadurch resultieren Einnahmen in Höhe von ca. 3.150 Euro.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Die der Vorlage anliegende 2. Nachtragsatzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren wird beschlossen.

2.      Der Bürgermeister wird beautragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

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Anlagen

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