Beschlussvorlage - VO/10/789
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung eines Schulleiterwahlausschusses für Johannes-Schwennesen-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Schulverwaltung
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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15.02.2010
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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23.02.2010
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Wie bereits mitgeteilt wurde, hat der Rektor der Johannes-Schwennesen-Schule (JSS), Herr Andre Berg, seine Position als Schulleiter zugunsten einer Stelle als Schulrat im Kreis Rendsburg-Eckernförde aufgegeben. Frau Solveig Richter wurde kommissarisch mit der Schulleitung der JSS betraut.
Es ist davon auszugehen, dass zum Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 die Schulleiterstelle neu zu besetzen ist.
Das für Bildung zuständige Ministerium schreibt die zu besetzende Stelle aus und soll dem Schulleiterwahlausschuss aus den eingegangenen Bewerbungen bis zu vier geeignete Personen zur Wahl stellen.
Der Schulleiterwahlausschuss wählt aus den zur Wahl gestellten Personen die zur Ernennung vorzuschlagende Person aus.
Die gem. § 38 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (SchulG) wird für jedes Wahlverfahren vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern. Sie sollen sicherstellen, dass mind. 40 % der Mitglieder Frauen sind.
Die Schule entsendet zehn Mitglieder, und zwar je fünf Vertreter/innen der Lehrkräfte und der Eltern. Die Vertreter/innen der Lehrkräfte werden von der Lehrerkonferenz, die Vertreter/innen der Eltern vom Schulelternbeirat gewählt. Zusammen mit den Mitgliedern können Stellvertreter/innen gewählt werden.
Der Schulträger entsendet ebenfalls zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Diese Mitglieder müssen nicht der Vertretungskörperschaft angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der betroffenen Schule sein.
Jede Fraktion kann verlangen, dass die zehn durch den Schulträger zu entsendenden Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden.
Hinweis: Sollte eine Fraktion von diesem Recht Gebrauch machen, ist allen Fraktionen Gelegenheit zu geben, eine Liste mit Kandidaten aufzustellen. Aufgrund der Sitzverteilung im Rat hätten die CDU und die SPD die Möglichkeit, jeweils 3 Kandidaten und die FDP und die Fraktion Die Grünen jeweils 2 Kandidaten in den Schulleiterwahlausschuss zu entsenden. Es wird für diesen Fall vorgeschlagen, die Beratung und Entscheidung der Ratsversammlung am 23.02.2010 zu überlassen.
Die Mitglieder können für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft gewählt werden. In diesem Fall sind zusammen mit den Mitgliedern Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen.
Der so gebildete Schulleiterwahlausschuss wählt aus den vorgeschlagenen Personen die zur Ernennung vorzuschlagende Person aus. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, wird über dieselben vorgeschlagenen Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen zwei Personen statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt