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ALLRIS - Auszug

23.06.2015 - 12 B-Plan 67, 2. Änderung "Paul-Klee-Weg" (§ 13a B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:  

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß der Verwaltung vom 05.05.2015 geprüft. Die Zusammenstellung vom 05.05.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 2.Änderung des B-Plans Nr. 67 für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 80 bis 180 m und westlich des Paul-Klee-Wegs in einer Tiefe von ca. 80 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Stümer, beginnt seinen Vortrag damit, dass alle Vorschriften der Landesbauordnung für den Bau der Tennishalle eingehalten werden. Bei dieser Ausrichtung des Baukörpers ist der Bau einer Lärmschutzwand obsolet. Das Sondergebiet Tennis gab es bereits vor der Wohnbebauung. Trotzdem hat sich die Stadt für ein B-Planverfahren entschieden, um so städtebauliche Konflikte zu lösen. Die von der Kommunalpolitik gewünschte Visualisierung des Baukörpers liegt seit heute Nachmittag vor und wird nunmehr per Beamer präsentiert (sie ist der Niederschrift als Anlage beigefügt). RH Stümer betont, dass die Visualisierung nicht Teil des Planverfahrens ist, da es sich nicht um einen vorhabenbezogenen B-Plan handelt. Um sich mit der Visualisierung vertraut zu machen, beantragt RF Fischer-Neumann eine Sitzungsunterbrechung.

 

BV Daniel unterbricht darauf die Sitzung für 5 Minuten.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung lässt BV Daniel über den Beschlussvorschlag abstimmen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen