VHS Beschlussvorlage - VO/11/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzunng und den Haushaltsplan 2011 (Aug. bis Dez.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- VHS Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung VHS Tornesch-Uetersen
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Kenntnisnahme
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11.05.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Ratsversammlungen der Städte Uetersen und Tornesch haben die gemeinsame Volkshochschule Tornesch-Uetersen in Form eines Zweckverbandes zum 01.08.2011 gegründet.
Der doppische Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2011 für den Zweckverband wird demnach für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 aufgestellt.
Der Haushaltsplan besteht gem. § 1 GemHVO-Doppik aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und dem Stellenplan. Da der Zweckverband kein eigenes Personal einsetzt sondern dieses von der Stadt Tornesch abgeordnet wird, entfällt ein Stellenplan.
Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit 242.400,00 und bei den Aufwendungen mit 242.400.00 ab.
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen.
Es wird der Verbandsversammlung empfohlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2011 in der vorliegenden Fassung festzusetzen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung beschließt nach eingehender Beratung wie folgt:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. Im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 242.400,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 243.400,00 EUR
einem Jahresüberschuss von 0,00 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 1.000,00 EUR
2. Im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 242.400,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 237.400,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 80.000,00 EUR
§ 3
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 5.000,00 nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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39,7 kB
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