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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/648

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Für den Bereich "Westlich Friedrichstr., nördlich Jürgen-Siemsen-Str." ist (im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung im Bau- und Planungsausschuss am 28.03.22) die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen, um die bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu ordnen. In diesem Falle ist es möglich, eine Veränderungssperre zu erlassen, um weitere (nach heutigem Planrecht zulässige) Bauvorhaben für einen begrenzten Zeitraum (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr) nicht genehmigen zu müssen. Die künftigen Festsetzungen des B-Plans würden dann steuernd in die städtebauliche Entwicklung eingreifen und Fehlentwicklungen reduzieren. Ausnahmen von der Veränderungssperre können mit Zustimmung des Bau- und Planungsausschusses gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufstellung des B-Plans vorangetrieben wird; an dieser Stelle wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass das Planverfahren des B-Plan 112 v.a. auf Grund der Vielzahl an Grundeigentümern einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann.

 

Auszug aus § 14 BauGB (Veränderungssperre)

 

„(1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass

1.Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

2.erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.(…)“

 

Die Veränderungssperre ist durch die Ratsversammlung als Satzung zu beschließen (§ 16 BauGB) und gilt zunächst für 2 Jahre (§ 17 BauGB).

 

 

 

.

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Ratsversammlung beschließt den anliegenden Entwurf einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Plans 112 "Westlich Friedrichstr., nördlich Jürgen-Siemsen-Str." als Satzung. Der Bereich umfasst das Gebiet südliich der Wilhelm-Schildhauer-Str., nördlich der Jürgen-Siemsen-Str. und in einer Tiefe bis zu 90 m westlich der Friedrichstraße, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

 

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Anlagen

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