Beschlussvorlage - VO/07/002-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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26.06.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Vorlage VO/07/002 wurde dem Hauptausschuss mitgeteilt, dass die Landesregierung mit Verordnung vom 10. November 2006 die Landesverordnung über die Entschädigungsordnung geändert hat.
Der Hauptausschuss hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, nach Möglichkeit Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen nach dem Höchstbetrag der Landesverordnung festzuschreiben.
In dem anliegenden Entwurf zur 1. Nachtragssatzung kann die Höchstbetragsregelung für die Bürgervorsteherin und für die Ratsmitglieder festgelegt werden.
Die Landesverordnung gibt keine Höchstbeträge für stellvertretende Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende, bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Seniorenbeiratsmitglieder und Vorsitzende des Hauptausschusses vor. Deshalb wurden diese Entschädigungen an den Höchstsatz der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gekoppelt.
Zudem hat das Gemeindeprüfungsamt darauf hingewiesen, dass für die Mitglieder des Hauptausschusses die Zahlung eines doppelten Sitzungsgeldes nicht möglich ist, jedoch die Zahlung einer anlassbezogenen Aufwandsentschädigung. § 5 der Satzung wurde entsprechend formuliert.
In Zahlen ausgedrückt ergeben sich folgenden Änderungen:
§1:
Bürgervorsteher/in von 391 auf 402,00
Erster Stellvertreter/in von 78 auf 80,40
Zweiter Stellvertreter/in von 39 auf 40,20
§ 2
Stellv. Bürgermeister von 37,00 auf 40,20
§ 3
Fraktionsvorsitzende von 175,00 auf 201,00
§ 4
Ratsmitglieder, Pauschale von 31,00 auf 32,00
(Sitzungsgeld unverändert 17,00 )
§ 6
Bürgerliche Ausschussmitglieder von 25,00 auf 28,14
Seniorenbeiratsmitglieder von 25,00 auf 28,14
§ 7
Ausschussvorsitzende
- Ratsmitglieder nach wie vor 17
- Bürgerliche Ausschussmitglieder von 25 auf 28,14
Satz zwei, Hauptausschussvorsitzende/r unverändert (34 ).
Die Stadt Tornesch hat zwischenzeitlich die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Mandatsträger ihre Sitzungsunterlagen ausschließlich über das Ratsinformationssystem der Stadt Tornesch erhalten können. Hier wird aus Gründen des Anreizes vorgeschlagen, eine monatliche Pauschale für die Bereitstellung der Hardware, der Provider-, und der Druck- und Kopierkosten in Höhe von 25 ? zu zahlen. Auch diesen Passus umfasst der 1. Nachtrag. Eine Mandatsträgerschulung für das eingesetzte System ALLRis soll demnächst erfolgen. Eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung muss noch erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Moderate Anhebungen, die evtl. über den Nachtragshaushalt angepasst werden müssen. Zwischenzeitlich ist auch die Anzahl der bürgerlichen Ausschussmitglieder auf 20 gestiegen.
Welche Auswirkungen (auch Ersparnispotenzial bei der bisherigen Zustellung) der neue § 14 hat kann erst aufgezeigt werden, wenn die Anzahl der Teilnehmer/in feststeht.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Die der Vorlage anliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) vom 02.04.2003 wird beschlossen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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