Beschlussvorlage - VO/14/947
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 47, 3. Änderung und Erweiterung "Business-Park Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg"
Abwägung zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.11.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Änderung und Erweiterung des B-Plans 47 erfolgt im Parallelverfahren zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Bauleitplanung dient der landschaftsverträglichen Erweiterung eines bestehenden Sondergebiets „Umwelttechnik und Sonderbetriebe“ zur Bereitstellung gewerblicher Bauflächen und der Ausweisung eines Sondergebiets „Geflügelhof“ zur planungsrechtlichen Absicherung eines bestehenden Geflügelhofs.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 24.09.2013, die frühzeitige Behördenbeteiligung hat vom 22.08.-28.09.2013 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind samt Abwägungsvorschlägen der Tabelle vom 15.10.14 zu entnehmen. In Folge der frühzeitigen Beteiligung wurden ein Gutachten zu Geruchs- und Staubimmissionen sowie ein wasserwirtschaftliches Konzept für die Erweiterung des Businessparks beauftragt. Die Ergebnisse sind in den Planentwurf mit eingeflossen.
Zudem wurde die zulässige Traufhöhe im Kernbereich des Sondergebiets Umwelttechnik auf 29 m angehoben, in den Randbereichen zum Geflügelhof, zur K21 und zum jenseits des Redders angrenzenden Autohofes bleibt es bei einer Traufhöhe von 12 bzw. 15 m. Zur landschaftlichen Einbindung der Bebauung (Anlage von Knicks bzw. Knickschutzstreifen) und zur Aufnahme der für die Regenrückhaltung erforderlichen Gräben, werden die Bauflächen von öffentlichen Grünflächen umfasst.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
Entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 15.10.2014 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 15.10.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf und die Begründung der 3. Änderung des B-Planes 47 für das Gebiet südwestlich der Kreisstraße K 21 Oha in einer Tiefe von 220 bis 270 m und nordwestlich des Asperhorner Wegs in einer Tiefe von 350 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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