Beschlussvorlage - VO/21/436-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung und Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6b Bundeskindergeldgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Soziales
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 14, 2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Mit den Vorlagen Nr.: 21/065 und 21/436 wurde bereits darüber informiert, dass die Kooperationskommunen ab dem 01.01.2022 zusätzlich zu den bereits übertragenen Aufgaben auch die Bearbeitung der Bildung und Teilhabe vom Kreis Pinneberg übernehmen sollen.
Die Aufgabe umfasst nach derzeitigem Kenntnisstand für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Tornesch ca. 272 Fälle. Seitens des Kreises Pinneberg wird für eine Vollzeitstelle 700 Fälle zugrunde gelegt, wobei die Abrechnungen mit den künftigen Bildungskartenanbietern auch weiterhin zentral vom Kreis Pinneberg wahrgenommen werden soll.
Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 15,2 Stunden (hängt von der jeweiligen tatsächlichen Fallzahl ab). Die Bearbeitung soll künftig durch die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle erfolgen. Es sollen vorerst 15,00 Stunden aufgestockt werden.
Die Mitarbeiterinnen sind in die Entgeltgruppe 9a TVöD eingestuft.
Durch die zusätzliche Aufgabenwahrnehmung würden der Stadt Tornesch Personalkosten in Höhe von ca. 36.266,63 € entstehen.
Mit dem Kreis Pinneberg wurde eine Mischkalkulation (siehe Anlage 1 des Vertrages) vereinbart. Demnach erfolgt für 2022 voraussichtlich eine Kostenerstattung für ca. 15,2 Stunden in Höhe von 36.675,44 €.
Eine Kostendeckung ist demnach gegeben.
Mit dem Kreis Pinneberg wurde vereinbart, bei Bedarf im Sommer 2022 über den vereinbarten Fallzahlenschlüssel und die bis dahin gemachten Erfahrungen zu sprechen und ggf. eine Personalbedarfsermittlung durchführen zu lassen, sofern Erkenntnisse vorliegen, dass der angesetzte Fallschlüssel nicht auskömmlich ist.
Der bestehende Kooperationsvertrag vom 06.12.2006 wurde entsprechend angepasst und um die Aufgaben der Bildung und Teilhabe ergänzt.
Der bisher vereinbarte Vertragsentwurf ist in der Anlage beigefügt (Alle vorgenommenen Änderungen sind in Rot kenntlich gemacht. Diese beinhalten auch Änderungen, die aufgrund des Alters des Vertrages erforderlich waren.)
Am 09.11.2021 soll noch ein finales Gespräch mit dem Kreis Pinneberg und den Vertragskommunen stattfinden. Sofern aus diesem Gespräch noch Vertragsänderungen hervorgehen, wird der geänderte Entwurf nachgesandt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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X |
vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
X |
Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
X |
ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
X |
ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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36.675,44 |
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Aufwendungen*: |
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36.266,63 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Dem vorliegenden Vertragsentwurf über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6b Bundeskindergeldgesetz wird zugestimmt. Sollte darüber hinaus ein weiterer redaktioneller Änderungsbedarf bestehen, wird dem Entwurf im Vorwege zugestimmt, sofern die Änderungen nicht den Inhalt des Vertrages berühren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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