Beschlussvorlage - VO/14/948
Grunddaten
- Betreff:
-
41. F-Planänderung "Businesspark Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg"
Abwägung zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.11.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die 41. Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zur 3. Änderung des B-Plans 47 aufgestellt (Vgl. VO/14/947). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 24.09.2013, die frühzeitige Behördenbeteiligung hat vom 22.08.-28.09.2013 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind samt Vorschlägen zur Abwägung der Tabelle vom 15.10.2014 zu entnehmen.
Die Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von mehr als 5 ha; gemäß Vereinbarung über den gemeinsamen Flächennutzungsplan für die Städte und Gemeinden Uetersen, Moorrege, Heidgraben und Tornesch wird deshalb eine gleichlautende Beschlussfassung auch in den anderen beteiligten Kommunen erforderlich.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
Entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
2. Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplans " Businesspark Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg" für das Gebiet südwestlich der Kreisstraße K 21 Oha in einer Tiefe von 220 bis 270 m und nordwestlich des Asperhorner Wegs in einer Tiefe von 350 m und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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815,7 kB
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