Beschlussvorlage - VO/17/007
Grunddaten
- Betreff:
-
VEP - Verkehrsentwicklungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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30.01.2017
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06.03.2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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21.03.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Ursprünglich war die Erarbeitung eines VEP durch die Nachbarstadt Uetersen angeregt worden. Die Stadt Uetersen wollte eine Aussage darüber bekommen, ob die zahlreichen Neubauvorhaben, die sich auf dem Gebiet der Stadt Tornesch abzeichnen, negative Auswirkungen auf den Abfluss des Verkehrs aus Uetersen in Richtung Autobahn 23 haben. Im Einzelnen sind zu nennen:
- Neues Baugebiet „Tornesch am See“
- Bebauung des alten Sportplatzgeländes
- Gewerbliche Entwicklung am Großen Moorweg (vor allem bei HellermannTyton)
- Nachverdichtung im Tornescher Zentrum (Am Grevenberg).
Vor diesem Hintergrund hat der Bau- und Planungsausschuss 2013 die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Beauftragt wurde das Wasser- und Verkehrskontor aus Neumünster, genau das Büro, das einen gleichlautenden Plan auch für die Stadt Uetersen aufgestellt hat.
Das Planwerk gliedert sich in:
1.)Die Bestandsanalyse;
2.)die Konkretisierung der Zielfindung;
3.)Szenarienbildung/Maßnahmenuntersuchung;
4.)Integriertes Handlungskonzept.
Von Anfang an war es der Wunsch der Tornescher Politik, die Bürgerinnen und Bürger möglichst offen zu beteiligen. So wurde der Zeitraum der Beteiligung mit ca. 2 Monaten sehr großzügig bemessen. Als Ergebnis fiel die Synopse mit über 50 Seiten auch relativ üppig aus. Diesen Beteiligungsergebnissen hat der Ausschuss Ende Februar 2016 zugestimmt und damit den Weg für die endgültige Beschlussfassung freigemacht.
In der Zwischenzeit haben sich hier in Tornesch zwei Besonderheiten im Zusammenhang mit dem VEP ergeben:
Das Thema Verbesserungen der Busanbindungen für die Tornescher Gewerbebetriebe wurde im Umweltausschuss weiter vorangetrieben, so dass sich im Laufe des letzten Jahres eine Lösung nicht durch eine weitere Verlängerung der bestehenden Linie 185 abgezeichnet hatte. Stattdessen gab es deutlich bessere Anknüpfungen an den Bahnhof Tornesch durch den Einsatz einer neuen Buslinie (Linie 6668). Nach den entsprechenden Beschlüssen fährt dieser Bus seit dem 12.12. 2016 und damit noch vor der Beschussfassung des VEP´s.
Als zweite Besonderheit ist die Einigung mit den übrigen Trägern der Straßenbaulast über einen Umbau der „Großen Kreuzung“ im Zentrum der Stadt zu nennen. Hier wurde mit Abstand die schlechteste Leistungsfähigkeit in Sachen Verkehrsabfluss nachgewiesen. Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Situation vor allem in der Esinger Straße könnte durch den Anbau einer Rechtsabbiegespur in Richtung A 23 erreicht werden. Diesem Umbau der Kreuzung hat zuletzt auch der Bau- und Planungsausschuss vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung zum VEP zugestimmt. Somit könnte schon im Sommer 2017 der Umbau erfolgen.
Damit wären schon sehr frühzeitig zwei der erarbeiteten Lösungs-ansätze zur Verbesserung der Verkehrsabläufe in der Stadt Tornesch umgesetzt. In den allermeisten anderen Kommunen schlummern derartige Planwerke meist über Jahre „in irgendwelchen Schubladen“ bevor erste Umsetzungen erfolgen.
Dass die übrigen Maßnahmen wohl kaum ähnlich schnell umzusetzen sind liegt u.a. an dem umfangreichen Regelwerk, dass es zu berücksichtigen gilt (z.B. bei allen Angelegenheiten, die mit dem Eisenbahnwesen zu tun haben).
Ähnlich lange wird es normalerweise dauern Maßnahmen im Zusammenhang mit der Autobahn umzusetzen, hier sei die Umgestaltung der Auffahrt in Richtung Hamburg ausdrücklich genannt. Durch die Aufnahme des 6-streifigen Ausbaus ab Anschlussstelle Tornesch in den Bundesverkehrswegeplan 2030 könnten sich aktuell durchaus aber ungeahnte Chancen ergeben.
Sicherlich kaum zeitnah umzusetzen sind alternative Nutzungen (Bus oder Fahrrad) auf der Bahntrasse in Richtung Uetersen. Das liegt an der Verfügbarkeit zum einen wie auch an umfangreichen Vor-Untersuchungen ehe eventuell Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe anfallen.
Aber nicht alle Vorhaben werden mit derartig hohen Kosten zu Buche schlagen. An dieser Stelle sei vor allem der behindertengerechte Ausbau von Straßen und Plätzen genannt. Dieser kann nämlich peu-a-peu im Zuge anderer Bauvorhaben „miterledigt“ werden. So werden beispielsweise die Kontaktstreifen für Sehbehinderte - mit deren Verlegung bereits auf dem Bahnhofsplatz begonnen wurde - auch im Zuge der neuen Rechtsabbiegespur weiter ausgebaut werden. Eine Aufnahme in den VEP eines solchen Maßnahme-Paketes käme einem Grundsatzbeschluss gleich, wonach bei allen „angefassten“ Pflasterungen im Stadtgebiet eine behindertengerechte Lösung anzustreben ist.
Neben einer weiteren Verbesserung des ÖPNV, die für den Busverkehr schon teilweise realisiert worden ist, ist es vor allem das Fahrrad, das sich als Alternative zum Kraftfahrzeug anbietet. Dabei spielen auch neue Elektro-Antriebe eine zunehmend wichtige Rolle. Hier kann mit überschaubarem Aufwand die Infrastruktur bereitgestellt werden.
Den Radverkehr an vielen einzelnen Stellen in der Qualität zu verbessern und damit auch die Fahrzeiten zu verringern erhöht das Umsteigepotential. Dazu aber reichen die wenigen vorhandenen Radwege auf den Gehwegen an den Hauptstraßen nicht aus. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt, der an vielen Stellen einen auf der Straße markierten Fahrradstreifen favorisiert.
Nach über 30 Jahren sind auch die ehemals vorbildlichen Abstellanlagen am Bahnhof (Fahrradgarage) mehr als überholungsbedürftig – eine Erneuerung ist für 2017 geplant. Neben einer zunächst nur angedachten schnellen Radverbindung in Richtung Uetersen hätte aber vor allem eine großzügige Radwegachse vom Zentrum in Richtung Gewerbegebiet Oha „das Zeug“ weitere Verkehrsteilnehmer zum Umstieg zu bewegen.
Es gibt also eine ganze Reihe von Ansätzen, die in den kommenden Jahren zu verfolgen sind, wenn es darum geht, bestehende und für die Zukunft zu erwartende Verkehrsprobleme zu lösen. Damit dieser Prozess in Gang kommt, ist ein Beschluss zum integrierten Verkehrs-Entwicklungs-Plan als das Handlungskonzept in der Verkehrsplanung notwendig. Die Alternative wäre ein nur punktuell ansetzendes „Basteln“ an Einzellösungen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,8 MB
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