Beschlussvorlage - VO/20/104
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Straße Kleiner Moorweg zwischen Nixenring und Aalkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Miriam Schilling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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22.06.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Für das Jahr 2021 plant die Stadt Tornesch den Aus- und Neubau der Straße „Kleiner Moorweg“.
Der Abschnitt umfasst eine Gesamtlänge von ca. 510m und weist eine vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 3,50 m auf. Es ist eine Verbreiterung der Fahrbahn auf durchgängig 5,50m vorgesehen. Beidseitig schließen sich Bankette und teilweise Gräben an. Ein Gehweg ist in einem Teilbereich bereits vorhanden.
Zustandserfassung
Die Fahrbahn ist sehr uneben, weist netzartige Rissbildungen und teilweise starke Spurrinnenbildung auf.
Eine Untersuchung des vorhandenen Asphaltaufbaus erfolgte Anhand von 2 Bohrkernen. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Der Gesamtasphaltaufbau beläuft sich auf ca. 10,0-11,0 cm. Davon sind ca. 2,0-2,3 cm Asphalttragschicht, die übrigen 8,0-8,7 cm sind nacheinander aufgebrachte Asphaltdeckschichten.
Für eine Belastungsklasse BK 1,0 ist gemäß der RStO 12 eine Gesamtasphaltaufbau von 14 cm gefordert. Somit ist der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert.
Unterhalb der Asphaltschichten ist eine 10,0-25,0 cm dicke Schottertragschicht vorhanden, welche Anteile von Schlacke/Asche und Ziegeln aufweist. Gemäß RStO 12 ist eine Schottertragschicht von 20 cm gefordert. In dem Bereich, in dem dieser Wert eingehalten wird, ist jedoch nur ein frostsicherer Aufbau von 48cm vorhanden, gefordert ist ein frostsicherer Aufbau von 60cm.
Aus diesem Grund wird empfohlen, auch die ungebundenen Schichten durch einen ausreichend dimensionierten und geeigneten Unterbau zu ersetzen.
Im Bereich zwischen dem Nixenring und dem Libellenbogen wurde bereits im Jahr 2015 der Fahrbahnunterbau, einschließlich Asphalttragschicht, in einer Breite von 3,55m hergestellt, dies geschah im Zuge des Neubaus des ersten Teilbereiches „Kleiner Moorweg“.
Dieser Aufbau soll in einer Breite von ca. 2,50 m erhalten bleiben.
Die neue Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m, welche in Teilbereichen durch Pflanzinseln auf 3,50m eingeengt wird. Die Inseln dienen der Geschwindigkeitsreduzierung, die Tempo-30-Zone bleibt erhalten. Die seitlich anschließenden Banketten werden überfahrbar hergestellt. Die Grundstückszufahrten erhalten einen frostsicheren Aufbau und werden mit einer Oberfläche aus Betonsteinpflaster (grau) hergestellt. Der Gehweg wird durchgängig mit 3,0 m Breite hergestellt, im Teilbereich zwischen Nixenring und Schäferweg ist dieser bereits vorhanden.
Der Teilbereich vom Lindenweg bis zum Anschluss Nixenring wird voraussichtlich vorgezogen noch im Jahr 2020 hergestellt.
Die Oberflächenentwässerung wird in Teilbereichen über den vorhandenen Graben gewährleistet, in anderen Bereichen ist der Neubau einer Regenwasserkanalisation erforderlich. Der östliche Graben wird auf Grund der Fahrbahnverbreiterung komplett verrrohrt.
Die bisher nur provisorisch hergestellten Anschlüsse an den Nixenring, den Libellenbogen und Am Seepferdchen werden ebenfalls aufgenommen und höhentechnisch passend hergestellt.
Zwischen „Kleiner Moorweg 72“ und „Kleiner Moorweg 74“ verschwenkt der neue Verlauf des kleinen Moorweges, sodass der neue Kleine Moorweg etwas weiter westlich den Schäferweg kreuzt, bis er dann in den Aalkamp übergeht.
Es ist vorgesehen, in diesem Bereich eine Markierung auf die Straße aufzubringen, diese hat eine Geschwindigkeitsreduktion beim Autofahrer zum Ziel, sodass der Fußgänger/Radfahrer auf dem Schäferweg eine bessere Chance hat, den kleinen Moorweg gefahrenlos zu queren.
Der „alte“ kleine Moorweg soll wie die Erschließungsstraßen mit rotem Pflaster ausgebaut werden. Die Durchfahrt wird durch zwei Knieholme/einen Poller auf Höhe des Schäferweges ausgeschlossen.
Der Schäferweg wird zwischen dem „neuen“ Kleinen Moorweg und der östlichen Zufahrt zur Hausnummer 74 mit saniert.
Kanalisation:
Zwischen dem Nixenring bis Höhe Parkplatz Libellenbogen liegt bereits ein Regenwasserkanal. In diesem Bereich wird der östliche Graben aufgehoben und die Straßenabläufe werden an diesen Kanal angeschlossen.
Im weiteren Verlauf des Neubaus der Straße ist eine Verrohrung des östlichen Grabens vorgesehen, dieser neue Regenwasserkanal wird an den bereits bestehenden Regenwasserkanal angeschlossen.
Auch im Bereich der Verschwenkung des Kleinen Moorweges wird ein neuer Kanal gebaut.
Da sich bei einer TV-Inspektion herausgestellt hat, dass sich der nördliche Kanal im Schäferweg in einem schlechten Zustand befindet, wird auch dieser Kanal im Zuge der Sanierung mit aufgenommen und erneuert.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Gemäß Kostenschätzung teilen sich die Kosten für den Neubau der Straße Kleiner Moorweg wie folgt auf (NettoAngaben):
204.354,60€ Regenwasserableitung Kleiner Moorweg
814.376,45€ Straßenbauarbeiten Kleiner Moorweg
44.147,60€ Straßenbauarbeiten Schäferweg
60.190,20€ Regenwasserableitung Schäferweg
Das Ingenieurhonorar für die Straßenbauarbeiten belaufen sich auf voraussichtlich 76.000€.
Die geschätzten brutto Gesamtkosten belaufen sich somit auf 1.112.083,62€.
Für den Ausbau des Kleinen Moorweges wurden damals Kosten in Höhe von 975.000€ angenommen und bereitgestellt.
Zu diesem Zeitpunkt war jedoch die Sanierung des kompletten Knotenpunktes Schäferweg/Kleiner Moorweg noch nicht geplant. Für die Sanierung des Schäferweges sind im Haushalt noch keine Mittel bereitgestellt.
Die zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Mittel belaufen sich auf 140.000€.
Gemäß der Ausbaubeitragssatzung dient die Straße Kleiner Moorweg im Wesentlichen dem Anliegerverkehr.
In die Berechnung mit einbezogen werden die Anlieger des Kleinen Moorweges sowie die Neubaugebiete Nixenring, Libellenbogen, Am Seepferdchen, Forellenring und Aalkamp. Da die Anlieger der Neubaugebiete ihr Grundstück voll erschlossen gekauft haben, werden diese zwar in die Berechnung mit einbezogen, müssen jedoch keine Straßenausbaubeiträge zahlen.
Die durch den Straßenausbaubeitrag betroffenen Haushalte belaufen sich auf ca. 15 Stück.
Die Einnahmen durch die Ausbaubeiträge wurden zum Zeitpunkt der damaligen Schätzung ebenfalls noch nicht berücksichtigt.
In der Anliegerinformation werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (€/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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