Beschlussvorlage - VO/16/186
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 (Ergebnis- und Finanzplan/Investitionsplan) sowie über die Einsparvorschläge zum Haushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.11.2016
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30.11.2016
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07.12.2016
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,
b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der
Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des
Haushaltsjahres,
c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen (Kreditermächtigung),
d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächti-
gungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,
3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgesetzt
worden sind,
4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 letztendlich von der Ratsversammlung zu beschließen.
Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2017 beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.
Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden seit 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.
Der Ergebnisplan schließt derzeit bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 31.335.800 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 33.624.400 €, mit einem Jahresfehlbetrag von 2.288.600 € ab.
Wie bereits im Arbeitskreis zur Haushaltskonsoldierung erörtert, ist dieser Fehlbetrag im Wesentlichen der erhöhten Steuerkraft der Stadt Tornesch im Zeitraum 1.7.2015 – 30.6.2016 und der daraus resultierenden Erhöhung der Kreisumlage sowie der Finanzausgleichsumlage geschuldet. Siehe hierzu die anliegende Berechnung des Finanzausgleichs 2017.
Weiterhin wurde im Arbeitskreis „Haushaltskonsolidierung“ verabredet, dass die Verwaltung auf Basis des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs Einsparvorschläge erarbeitet, die in Form einer Excel-Tabelle zusammengefasst, in den Fachausschüssen beraten und letztendlich im Finanzausschuss entschieden werden sollen, um das sich abzeichnende Defizit im Ergebnisplan zu reduzieren.
Die Excel-Tabelle, mit den zusammengefassten Einsparvorschlägen der Verwaltung, befindet sich zurzeit noch in der Erstellung und wird im Laufe der kommenden Woche (46.) nachgereicht.
Erstmals enthält dann die vorgenannte Liste auch eine Übersicht der voraussichtlich in 2017 und Folgejahre zu leistenden Abschreibungswerte, die von der Fa. KommCura im Rahmen der Aufnahme und Bewertung des städtischen Anlagevermögens ermittelt wurden.
Weitere Erläuterungen erfolgen, soweit gewünscht, mündlich.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 29.854.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 31.578.400 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 1.724.400 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 28.484.400 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 28.713.300 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.665.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.498.300 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.324.400 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 810.000 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 8.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 111,93 Stellen |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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