Beschlussvorlage - VO/16/018-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer Kindertagesstätte im Neubaugebiet " Tornesch am See",
B-Plan 98 in Trägerschaft der AWO g GmbH;
Vorstellung des gegenwärtigen Planungsstandes und Kostenschätzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.06.2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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21.06.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Nachdem in der Sitzung am 23.03.2016 über die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kinderbetreuungseinrichtung, die Lage sowie über den Bau durch die Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) entschieden und die Freigabe zur Erteilung des Planungsauftrages erteilt wurde, kann ein erstes Planungsergebnis vorgestellt werden. Vorgabe an das Architekturbüro Wördemann war die Errichtung eines Bewegungskindergartens auf der Grundlage der Planungen der bereits bestehenden Einrichtung Bewegungskindergarten Merlinweg unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen der ENEF und des Betreuungsangebotes von 2 Krippen und 3 Elementargruppen.
In gemeinsamen Gesprächen zwischen MitarbeiterInnen des Architekturbüros, der Kindergartenleitung Merlinweg, der Projektbeauftragten des städtischen Bauamtes Frau Mußmann als auch der Leiterin des Amtes für soziale Dienste wurden folgende Veränderungen im Vergleich zum bestehenden Kindergarten Merlinweg erarbeitet, die im beigefügten Plan berücksichtigt wurden:
- Funktionstrennung von Krippe und Elementar (rechter/ linker Flügel)
- Gemeinsame Nutzung des Sanitärbereiches durch 2 Krippengruppen
- Schaffung eines Zuganges für die Krippenkinder zu deren Außengelände
- Vergrößerung der Lernwerkstatt (Bedarf nach Erfahrungen aus dem Merlinweg)
- Schaffung eines Aufganges zum Dachgeschoss aus dem Eingangsbereich heraus
- Geringfügige Vergrößerung des Kindercafés
- Berücksichtigung eines Raumes für das Familienzentrum mit eigenem Außenzugang
Dadurch wird die Nutzung des Bewegungsraumes durch andere Gruppen außerhalb der Zeit des Kindergartenbetriebes grundsätzlich ermöglicht
- Verstärkung der Statik des Dachgeschosses, um dort die erforderlichen Abstell- und Nebenräume anordnen zu können und bessere Lagermöglichkeiten zu erhalten
Kostenkalkulation
Bei der anliegenden Übersicht handelt es sich um eine vorläufige Kostenschätzung.
Sie endet mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 3.839.191,34 €. Gebäudeeigentümerin wird die Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT)
Öffentliche Fördermittel
Der Antrag auf Bewilligung von Zuschüssen aus dem Landesprogramm zur Schaffung von Betreuungsplätzen sowie nach Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein wurde fristgerecht jedoch noch unvollständig von den beizufügenden Anlagen her (nur bis zum vorliegenden Planungsstand) am 13.05.2016 eingereicht. Mit Hochdruck arbeiten Verwaltung und Architekturbüro an der Nachsendung der fehlenden Unterlagen. Als Nächstes steht ein Abstimmungsgespräch mit der Kindergartenaufsicht, dem Gebäudemanagement –Abteilung Zuwendungsbau- des Kreises Pinneberg aus. Dafür mussten die Planunterlagen so weit entwickelt sein, dass Funktionsabläufe und das Konzept daraus zu erläutern sind. Wegen Urlaubsabwesenheit von zu beteiligenden Personen wird das Gespräch voraussichtlich erst Mitte Juli 2016 anberaumt werden können.
Die Frist für eine Förderung dieser Maßnahme aus dem Bundesprogramm zur Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige wurde trotz großer Unterstützung aus allen Landesregierungen nicht verlängert. So mussten nicht ausgeschöpfte Mittel aus diesem Programm bis zum 29.04.2016 an das Land zurückgemeldet werden und diese wurden dann in einem sogenannten „Windhundverfahren“ bis 15.05.2016 noch für Fördermaßnahmen ausgeteilt, deren Förderwürdigkeit bereits bescheinigt worden war.
Es besteht jedoch Hoffnung auf neue Förderprogramme und der Antrag wurde dahingehend präzisiert, dass dieser dann auch für neue Förderprogramme berücksichtigt werden soll.
Eine Einschätzung zu einer möglichen Förderung aus Landes- und Kreismitteln kann erst nach dem o.g. Planungsgespräch zur Sitzung am 28.09.2016 getroffen werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| ? | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | X | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Bau der neuen Kindertagesstätte soll nach dem vorgelegten Entwurf des Architekturbüros Wördemann, Stand 29.04.2016, mit der GGT als Bauherrin errichtet werden.
Die Verwaltung wird gebeten, die Antragsunterlagen für eine Bezuschussung dieser Maßnahme nach dem Landesprogramm und den Richtlinien des Kreises Pinneberg zu komplettieren und die Planung fortzusetzen, um die für einen Baubeginn ab ca. September/ Oktober 2016 erforderlichen Mittel im Jahr 2016 sowie Verpflichtungsermächtigungen im Folgejahr beziffern und in die jeweiligen Pläne einstellen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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642,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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109,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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292,1 kB
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