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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/22/642

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des Businessparks wurde im Bau- und Planungsausschuss zuletzt beraten am 14.06.21, hier erfolgte der Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung mit paralleler Behördenbeteiligung fand im August und September letzten Jahres statt. Parallel wurde das erforderliche Artenschutzgutachten, welches an jahreszeitlich bestimmte Erhebungszeiträume gebunden ist, durchgeführt.

 

Hierzu vertiefende Informationen:

Der Plangeltungsbereich liegt in einem Bereich, der u.a. Lebensraum von verschiedenen Fledermausarten ist. Der bestehende, teilweise als Redder ausgeführte Ellerhooper Weg, welcher das Plangebiet zentral von Nordwest nach Südost durchzieht, stellt dabei einen wichtigen Flugkorridor der besonders geschützten Tiere dar. Sollen großflächige Unternehmensansiedlungen möglich gemacht werden, ist es erforderlich, den Ellerhooper Weg zu verlegen und eine Überbauung möglich zu machen, der wichtige Flugkorridor würde damit entfallen. Artenschutzrechtlich ist das nur möglich, wenn hier eine Lösung gefunden wird, die den Eingriff minimiert. Der Artenschutzgutachter hat hier vorgeschlagen, sogenannte "Dunkelkorridore" entlang parallel verlaufender bestehender und künftiger linearer Grünstrukturen zu schaffen, dies sind hier vorhandene Knicks auf der Nordwest-, Nordost- und Südostseite sowie der künftige begrünte Lärmschutzwall auf der Südwestseite des Gewerbegebiets. Diesem Vorschlag wurde gefolgt, so dass dadurch im Wesentlichen eine Beibehaltung des Planentwurfs ermöglicht wurde. Es erfolgen nun lediglich weitere Festsetzungen zur Bepflanzung innerhalb der öffentlichen Grünflächen und eine Ausweitung der öffentlichen Grünfläche an zwei Positionen im Südosten des Plangebietes.

 

Die Änderungen machen eine erneute Auslegung des Planentwurfs erforderlich. In den beigefügten Unterlagen (mit Ausnahme der Gutachten) sind die Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf farblich gekennzeichnet. Im Zuge der Planänderung wurden auch die textlichen Festsetzungen angepasst, so wird z.B.

  • der im vorherigen Entwurf in Ausnahmefällen zulässige Einzelhandel vollständig ausgeschlossen,
  • eine Mindestgrundstücksgröße festgelegt, die jedoch bei nicht-fossilen Tankstellen (es liegt eine Anfrage eines Wasserstofftankstellenbetreibers vor) unterschritten werden darf,
  • der Anschluss an ein Wärmenetz verpflichtend ist, sofern eines errichtet wird.
  • Zudem werden Maßnahmen des Artenschutzes in die textlichen Festsetzungen mit aufgenommen.     

 

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 08.03.2022 geprüft. Die Zusammenstellung vom  08.03.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf und die Begründung zum B-Plan 105 "Erweiterung Businesspark (Oha II)" werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

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Anlagen

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