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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/449

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die OGS Esingen wurde zuletzt am 05.03.2012 im Bau und Planungsausschuss beraten. Vor dem Hintergrund zahlreicher Verstöße und mangelnder Sanktionsmöglichkeiten einerseits und von vielen als zu streng empfundenen Regelungen andererseits wurde damals ein Arbeitskreis zur Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen an der OGS gegründet. Der Arbeitskreis, bestehend aus Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses, der Kulturgemeinschaft Esingen sowie der Verwaltung ist im vergangenen halben Jahr wiederholt zusammengekommen und hat sich in seiner letzten Sitzung am 15.10.12 dafür ausgesprochen, einen von der Kulturgemeinschaft Esingen und Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf dem Bau- und Planungsausschuss zum Beschluss zu empfehlen.  

 

Die wesentlichen Veränderungen der OGS 2012 gegenüber der OGS 1996 bestehen in

  • Lockerungen bei der Farbwahl der Dachpfannen (Dachpfannen sind auch in den Farben dunkelgrau bzw. anthrazit zulässig, wenn diese im umliegenden Bestand bereits verwendet werden und das Grundstück nicht an den Außenbereich grenzt (gilt nicht für reetgedeckte und ehemals reetgedeckte Gebäude)),
  • Ergänzung der Punkte „Ordnungswidrigkeiten“ (Möglichkeit der Ahndung von Verstößen mit einer Geldbuße) und
  • „Abweichungen“ (im Einzelfall sind Abweichungen zulässig, über die die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt entscheidet)

 

Der vollständige Entwurf zur OGS Esingen mit markierten Änderungen ist im Anhang zu finden. Vor dem Satzungsbeschluss wird die Satzung, in Anlehnung an die Verfahrensweise in der Bauleitplanung, öffentlich ausgelegt und betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Der Entwurf der Ortsgestaltungssatzung der Stadt Tornesch für den Ortsteil Esingen in der Fassung vom 15.10.12 wird gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Anlagen

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