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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/528

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Straßenbau

Der Bebauungsplan sieht für den Kuhlenweg einen Ausbau als „Verkehrsberuhigter Bereich“ vor. In einem hierzu frühzeitig mit dem FD Straßenbau und Verkehrssicherheit des Kreises geführten Abstimmungsgespräch ist festgelegt worden, dass dieser Straßenabschnitt für eine Zonengeschwindigkeit Tempo 30 km/h ausgebaut werden soll. Der Bereich vor Kuhlenweg 15/17 soll als Mischverkehrsfläche gestaltet und der anschließende Abschnitt bis hin zum Großen Moorweg als Geh- und Radweg hergestellt werden.

Für den Kuhlenweg ist eine Fahrbahnbreite 5,50 m mit einem auf der Nordseite geführten, mind. 1,50 m breiten Gehweg vorgesehen. Die Gehwegbreite ergibt sich im Wesentlichen aus der im Bereich der Grundstücke Kuhlenweg 7 und 8 zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsfläche. Die Breite des im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Linksabbiegespur in der Ahrenloher Straße bereits bis zum Flurstück 280/104 ausgebauten Teilstücks beträgt ca. 1,60 – 1,80 m.

Die Eigentümer der in dem Neubaubereich gelegenen Grundstücksflächen sollen nach der Beschlussfassung des Bau- und Planungsausschusses im Rahmen einer Anliegerversammlung über die vorliegende Planung informiert werden.

 

Entwässerung

Niederschlagswasserableitung

Die Ableitung des im Bereich des Kuhlenweges anfallenden Niederschlagswassers erfolgt derzeit zum Teil über eine Rohrleitung mit anschließendem Regenrückhaltebecken und vorhandene Straßenseitengräben. Beim Neubau des Kuhlenweges sollen die Straßenseitengräben soweit wie möglich erhalten bleiben, Rohrleitungen sollen nur bei entsprechender Erfordernis verlegt werden.

 

Schmutzwasserableitung

Die im Kuhlenweg vorhandenen Wohngebäude sind mittels Druckentwässerung an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen. Für die Ableitung des im Seerosenring künftig anfallenden häuslichen Abwassers ist die Verlegung einer Freigefälleleitung und die Errichtung einer Pumpstation östlich des Grundstücks Kuhlenweg 8 vorgesehen. Im Rahmen der Neubaumaßnahme wird im Kuhlenweg eine Freigefälleleitung mit den für die künftige Bebauungssituation erforderlichen Hausanschlussleitungen hergestellt, so dass die vorhandenen, ca. 20 Jahre alten Abwassereinzelpumpstationen außer Betrieb genommen werden können.

 

Bauzeit

Der Beginn der Neubaumaßnahme Kuhlenweg ist von der für die innere Erschließung notwendigen Leitungsverlegung im Einmündungsbereich Seerosenring/Kuhlenweg abhängig. Zurzeit erfolgen zwischen den Beteiligten die erforderlichen Abstimmungen. Die für die Teilbaumaßnahme Kuhlenweg vorgesehene Bauzeit beträgt ca. 6 Monate, eine Fertigstellung ist bis zum Jahresende vorgesehen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient der Kuhlenweg im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf der Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85% der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem vorgelegten Ausbauprogramm zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlieger zu informieren und den Ausbau entsprechend vorzunehmen.

 

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Anlagen

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