Fraktionsantrag der SPD - VO/13/540
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute Überplanung des "Fahrradgeländes" auf der Westseite der Bahnlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der SPD
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
06.05.2013
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Die SPD Tornesch stellt den Antrag auf erneute Überplanung des
„Fahrradgaragengeländes“ auf der Westseite der Bahnlinie.
Begründung:
Am 3.11.2008 wurde dem Tornescher Bau- und Planungsausschuss ein Entwurf der Fa. Zumholz zur
Neugestaltung der Fahrradgarage vorgelegt und einstimmig beschlossen. Demgemäß sollte die
bestehende Konstruktion entkernt, die obere Etage durch eine innen verlaufende Rampe in das
Gebäude integriert und die Außenfassade durch eine transluzente Glaskonstruktion ersetzt werden.
Ziel des Antrages ist es, diese (aus unserer Sicht) Fehlkonstruktion im Rahmen der Umgestaltung des
Bahnhofumfeldes zu entfernen und durch eine offene, ebenerdige und Klarsicht überdachte
Fahrradstellplatzanlage unter Einhaltung der empfohlenen Kriterien des ADFC (s.u.) zu ersetzen, wie
sie bereits auf der Ostseite des Bahnhofs besteht und sich dort bestens bewährt hat.
Das Abstellen von Fahrrädern ist eine zentrale Säule der Radverkehrsförderung. Das sichere,
komfortable und Ziel nahe Abstellen ist eine Voraussetzung für die Attraktivität des Systems Fahrrad.
Es animiert dazu, zu möglichst vielen Zwecken das Fahrrad zu nutzen und fördert in diesem Fall den
Umstieg vom Kfz auf die Bahn.
Der Umbau der jetzigen Anlage wäre eine kostspielige Fehlentscheidung. Es kostet sehr viel Geld das
Gebäude so umzugestalten, dass es mit Glasscheiben stabil umgebaut werden kann. Zudem wäre in
der Folgezeit mit erheblichen Unterhaltungskosten ( Pflege und Reinigung / Sprayer, etc. ) zu
rechnen, ohne einen qualitativen Zuwachs an Sicherheit für die Fahrradbesitzer zu erbringen.
Die SPD setzt sich daher für eine pragmatische, kostengünstige und optisch ansprechende Lösung für
den Ortskern ein, die dem Rad fahrenden Pendler wieder eine Möglichkeit erschließt, einen
wetterfesten und sicheren Unterstand für sein Fahrrad vorzufinden.
Im Namen der SPD-Fraktion
Klaus Früchtenicht
Finanz. Auswirkung
Anhang zur Info
Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club:
Auswahl geeigneter Fahrradständer (Fahrradparker)
Nach der aktuellen Technischen Richtlinie TR 6102 (www.adfc.de/abstellanlagen) des Allgemeinen
Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sollen gute Fahrradparker dem Stand der Technik und den
genutzten Fahrrädern in der Öffentlichkeit entsprechen.
Gute Abstellanlagen sollen daher unter anderem:
· bequem und einfach benutzbar sein, sowie das Fahrrad gegen Beschädigungen schützen
· das Anschließen des Rahmens sowie des Vorder- oder Hinterrades mit einem kurzen Schloss
ermöglichen
· Fahrräder mit verschiedenen Geometrien und Lenkerformen, -breiten aufnehmen können
· das Umschlagen des Lenkers und das Wegrollen des Fahrrades verhindern, damit Fahrräder
auch bei Seitenwind oder Belastung (Kindersitz) stabil stehen, auch wenn sie (noch) nicht
angeschlossen sind
· Passanten vor Verletzungsgefahr schützen
· sicher gegen Vandalismus sein
· einen ausreichenden Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern gewährleisten (Mindest-
Seitenabstand von 70 cm bei nur tief Einstellung bzw. 50 cm bei hoch-/tief Einstellung), damit
ein leichtes Ein- und Ausparken, sicheres Anschließen des Fahrrades, sowie ein Be-/ Entladen
ohne Beschädigung von Nachbarrädern sowie der eigenen Kleidung möglich ist.
· bei Kurzzeit-Abstellplätzen wie etwa vor Supermärkten mit nur tiefer Radeinstellung und 70 cm
Seitenabstand verwendet werden.
Weitere Angaben und Hinweise, insbesondere für den Betreiber
· Zwecks guter Akzeptanz sollte der Standort von Abstellanlagen möglichst zielnah und mit guter
sozialer Kontrolle durch Passanten gewählt werden.
· Überdachung und Beleuchtung sollten Standard sein!
· Die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu
beachten
· Da bei größeren Anlagen oft Platzmangel herrscht, ist es notwendig, diese mit hoch/tiefer
Radeinstellung und mindestens 50 cm Abstand zu planen. Bei doppelseitiger Radeinstellung
benötigt man dann nur 0,8 qm je Fahrrad netto bzw. ca. 1,25 qm brutto (incl. Wege) je
abzustellendes Fahrrad.
· Zu geringer Seitenabstand zwischen den Einstellplätzen führt in der Regel zu niedriger
Gesamtausnutzung der Anlage und ist somit nicht effektiv.
· Einfache Vorderradhalter sollten nicht mehr eingesetzt werden, weil durch sie Felgen verbogen
werden können und ein Anschließen des Rahmens meistens unmöglich ist.
· Einfache Anlehnbügel ermöglichen zwar ein sicheres Ansperren, können aber nicht verhindern,
dass ein nicht angesperrtes Fahrrad umfallen oder wegrollen kann. Bei zweiseitiger Benutzung
muss man auch mit dem Verhaken von Bremszügen rechnen, was bei den ADFC-empfohlenen
Modellen durch konstruktive Maßnahmen praktisch ausgeschlossen ist.
· Reihenanlagen mit ADFC-empfohlenen Modellen sind in der Regel kostengünstiger zu
installieren als Anlehnbügel und nutzen den verfügbaren Platz besser aus. Zusätzlichbieten sie
im belegten Zustand eine ordentlichere Optik als eine Anlage mit belegten Anlehnbügeln.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die bestehende Fahrradgarage ist im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes zu entfernen und durch eine offene, ebenerdige und Klarsicht überdachte Fahrradstellplatzanlage unter Einhaltung der empfohlenen Kriterien des ADFC zu ersetzen, wie sie bereits auf der Ostseite des Bahnhofs besteht und sich dort bestens bewährt hat.