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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/618

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Aufstellung der 41.F-Planänderung erfolgt im Parallelverfahren zur 3.Änderung des B-Plan 47. Für beide Verfahren wurde der Aufstellungsbeschluss am 04.02.2013 gefasst. Zwischenzeitlich wurde die Planung konkretisiert. Hierbei hat sich herausgestellt, dass auf Grund der grünplanerischen Einbindung sowie aus entwässerungstechnischen Gründen eine Ausweitung des Geltungsbereiches in Richtung des bestehenden Sondergebiets Umwelttechnik erforderlich wird. Der Geltungsbereich soll künftig mit dem Geltungsbereich der 3.Änderung des B-Plan 47 übereinstimmen und im Südwesten künftig durch die Lise-Meitner-Allee begrenzt werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro ter Balk erarbeitet. Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Der Geltungsbereich wird wie folgt geändert: Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 41. Änderung " Businesspark Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg" für das Gebiet südwestlich der Kreisstraße K 21 Oha in einer Tiefe von 220 bis 270 m und nordwestlich des Asperhorner Wegs in einer Tiefe von 350 m aufgestellt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

  1. Der Planentwurf zur 3. Änderung und Erweiterung des B-Plan 47 „Businesspark Tornesch – Erweiterung nördlich Asperhorner Weg“  wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

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Anlagen

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