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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/14/923

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Ortskerngestaltung

Nach der Beratung zur Aufstellung des B-Planes 89 „Ortskern“ hat die Verwaltung mit zwei Planungsbüros Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeiten und weiteren Verfahrensschritte zur Verwirklichung der Planungsziele und planerischen Festschreibung einer Ortskerngestaltung auszuloten. Wie berichtet fanden Anfang September Gespräche mit diesen Büros statt, während derer die Vorstellungen, Zielsetzungen und  planerischen Aufgaben dargelegt und erläutert wurden.

Basierend auf der Rahmenplanung von 1990, welche zur Vorbereitung des seinerzeit durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs für den Bereich Bahnhofsumfeld erstellt wurde, sind folgende konkreteren Aufgaben definiert worden:

  • Erfassung der Bestandssituation und Darstellung der bisherigen Entwicklung
    • Hierzu zählen insbesondere die räumliche Aktualisierung des Plans sowie die Klärung der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse der Schlüsselgrundstücke
  • Konkretisierung der Planungsabsichten
  • Erfassung und Feststellung des Entwicklungspotenzials
  • Formulierung von Zukunftsvisionen

Hierbei ist je nach Verfahrensschritt in öffentlichen Phasen die Einbindung der politischen Gremien und anderer Akteure vorgesehen.

 

Die Planungsbüros werden Herangehensweise in die Ortskernentwicklung kurzfristig konzeptionelle Angebote unterbreiten.

 

Ausbau Schwennesen- und Norderstraße

Die Maßnahmen sind erfolgreich abgeschlossen und werden am 08. Bzw. 14.10.2014 agenommen.
 

 

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Anlagen

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