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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/948

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die 41. Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zur 3. Änderung des B-Plans 47 aufgestellt (Vgl. VO/14/947). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 24.09.2013, die frühzeitige Behördenbeteiligung hat vom 22.08.-28.09.2013 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind samt Vorschlägen zur Abwägung der Tabelle vom 15.10.2014 zu entnehmen.

 

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von mehr als 5 ha; gemäß Vereinbarung über den gemeinsamen Flächennutzungsplan für die Städte und Gemeinden Uetersen, Moorrege, Heidgraben und Tornesch wird deshalb eine gleichlautende Beschlussfassung auch in den anderen beteiligten Kommunen erforderlich.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt


 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung und dem Landschaftsplanungsbüro ter Balk erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 15.10.2014 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 15.10.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplans " Businesspark Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg" für das Gebiet südwestlich der Kreisstraße K 21 Oha in einer Tiefe von 220 bis 270 m und nordwestlich des Asperhorner Wegs in einer Tiefe von 350 m und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Anlagen

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