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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Planung wurde am 02.02.15 zuletzt beraten, damals erfolgte der Aufstellungsbeschluss. Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung stattgefunden. Änderungen am Bebauungsplanentwurf wurden nicht erforderlich.

 

Auf Anregung des Bau- und Planungsausschuss wurde die städtebauliche Entwurfsplanung

des Vorhabenträgers um einen Fußweg in Richtung Jürgen-Siemsen-Str. 8 (Örtliche Geschäftsstelle der Adlershorst Baugenossenschaft) ergänzt, ebenso wurden die Feuerwehrzufahrten geprüft.

 

Die bisher vorgelegte Darstellung zur Visualisierung der auf Grundlage des B-Plans durch den Vorhabenträger beabsichtigten Bauvorhabens wurde nun ergänzt um zwei Perspektiven, die den Blick von der Straße Am Grevenberg in Richtung der dort vorgesehenen Parkpalette zeigen.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Büro dn-Stadtplanung (vormals Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung) erarbeitet. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden vom Vorhabenträger getragen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 18.05.2015 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 18.05.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.      Der Entwurf und die Begründung der 1. Änderung des B-Planes 83 für das Gebiet östlich der Straße „Am Grevenberg“ in einer Tiefe von ca. 110 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.



 

 

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Anlagen

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