Beschlussvorlage - VO/16/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Straße Am Moor zwischen Thujaweg und Brookkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.09.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Neubau der Straße Am Moor zwischen Thujaweg und Brookkamp wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.10.2015 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Das Wesentliche der Entwurfsplanung soll an dieser Stelle nach mal kurz vorgestellt werden.
Der Abschnitt zwischen Thujaweg und Brookkamp hat eine Gesamtlänge von rd. 620,00m und eine Fahrbahnbreite von rd. 3,0 m. Beidseitig schließen sich Bankette in unterschiedlicher Breite und teilweise Gräben an. Gehwege sind nicht vorhanden.
Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Straße Am Moor vorgeschlagen.
Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,50 m. Seitlich schließt sich ein Gehweg mit einer Breite 1,50 m an. Aufgrund der begrenzten Flächen wird der Gehweg überfahrbar sein. Als optische Trennung wird zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Rundbord gesetzt.
Als Oberflächenbefestigung wird eine Bauweise in rotem Pflaster (analog Hasweg) vorgeschlagen. Der Tempo-30 - Bereich bleibt erhalten.
Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die vorhandenen Gräben und über die in Teilbereichen neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.
Am 30.11.2015 erhielten die Verwaltung und die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von den Anliegern einen 6 Seiten starken Fragenkatalog. Eine Beantwortung der Fragen bis zur Anliegerinformationsveranstaltung war aufgrund der Kürze der Zeit nicht zu gewährleisten.
In Abstimmung mit den Anliegern erfolgte der Versand der Antworten auf den Fragenkatalog am 21.12.2015 an alle Anlieger und den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses.
Die Anliegerinformationsveranstaltung fand am 08.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Als Ergebnis der Anliegerinformationsveranstaltung lässt sich festhalten, dass die vorgestellte Planung keine Zustimmung fand. Die Befahrbarkeit des Gehweges (Rundbord), die Lage des Gehweges auf der südlichen Seite und eine mögliche Erhöhung des Schleichverkehrs von der Ahrenloher Straße durch den Neubau waren die Hauptkritikpunkte.
Die in der Anliegerinformationsveranstaltung vorgestellte Planung wurde seitens der Verwaltung komplett überarbeitet: Parallel gab es zwischen der Interessengemeinschaft Am Moor und der Verwaltung regen Kontakt. In der abschließenden Planung konnten einige Wünsche, der Interessengemeinschaft berücksichtigt werden wie z.B. Oberflächengestaltung, Bankettbefestigung und Reduzierung der Fahrbahnbreite.
Ab März 2016 erfolgten Verkehrszählungen. Aufgrund eines Defektes des Verkehrszählgerätes konnte die Auswertung erst im Juni erfolgen. Die Messung im Kummerfelder Weg erfolgte Anfang Juli.
Die Auswertung der Verkehrszählungen sind in Anlage 1 dargestellt. Die verkehrliche Belastung ist vergleichbar mit der Norderstraße zwischen der Heimstättenstraße und An der Bahn.
Durch Vertreter der Interessengemeinschaft wurde festgestellt, dass die als Grundlage für die Ermittlung des vorläufigen Beitragssatzes angesetzten Grundstücksflächen fehlerhaft sind. Nach erfolgter Überprüfung wurde festgestellt, dass bei der Berechnung versehentlich auf veraltete Grundstücksdaten zurückgegriffen wurde.
Gemäß §6 Abs.2 Nr. 2 wird die Grundstücksfläche, die baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird oder genutzt werden kann, in vollem Umfang berücksichtigt, wenn ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im unbebauten Innenbereich(§ 33 BauGB) oder im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 4 BauGB liegt. Als Fläche in diesem Sinne gilt die Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m. Die über die nach den in § 6 Abs. 2 Nr. 2 genannten Tiefenbegrenzungsregelungen hinaus gehenden Flächen des Grundstücks, die nicht baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden können, werden mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt.
In der Berechnung wurde als Formel versehentlich der Vervielfältiger 0,5 anstatt 0,05 angegeben, wodurch starke Abweichungen der anzurechnenden Grundstücksflächen entstanden sind.
Somit sind bei der Berechnung des vorläufigen Beitragssatzes nicht, wie in der Anliegerinformationsveranstaltung vom Dezember 2015 dargestellt, 123.536 m² anrechenbare Grundstücksfläche anzusetzen, sondern nur 76.836 m².
Die 2.te Anliegerinformationsveranstaltung fand am 19.07.2016 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die überarbeitete Entwurfsplanung für die erneute Anliegerinformationsveranstaltung sieht folgendermaßen aus:
Thujaweg – Kummerfelder Weg
-Verlegung des Gehweges auf die Nordseite
-Breite Gehweg 2,0 m,
-Abgrenzung Gehweg zur Fahrbahn durch Hochbord
-Fahrbahnbreite 4,75 m
-Oberfläche Asphalt
-Schaffung einer Ausweichstelle
-Bankettbefestigung
Kummerfelder Weg – Brookkamp
-Entfall des Gehweges
-Fahrbahnbreite 4,75 m
-Oberfläche Asphalt
-Wegfall der geplanten Parkplätze
-Schaffung von Ausweichstellen für den landwirtschaftlichen Verkehr
-Bankettbefestigung
Seitens der Anlieger wurden Fragen hinsichtlich baulicher Möglichkeiten um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu reduzieren und Fragen bzgl. der anrechenbaren Grundstücksfläche gestellt.
Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Straße Am Moor im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Neubau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.
Der voraussichtliche Beitragssatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 10,74 Euro/m².
In der Darstellung der Folgekosten sind nur die Kosten für die Stadt enthalten. Die Kosten für die Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation werden durch den Abwasserbetrieb der Stadt Tornesch getragen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
| 620.000 |
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Auszahlungen |
| 720.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
| 720.000 |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,7 kB
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