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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/086

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung:

In der vorangegangenen Sitzung wurde entschieden, dass die Baumaßnahmen an der Fritz-Reuter-Schule zunächst vorangetrieben werden sollen. Damit aber der ersetzende Neubau der Johannes-Schwennesen-Schule oder ein dritter Grundschulstandort nicht in Vergessenheit gerät, soll dieses Thema zukünftig auf jeder Tagesordnung stehen.

 

Zwar wurde mit Hochdruck an der Einführung des Ganztages und der Machbarkeitsuntersuchung gearbeitet, dennoch wurden auch andere Themen verfolgt.

 

Nutzbarkeit Bestandsgebäude Johannes-Schwennesen-Schule:

In einem Zeitungsartikel (Anlage 1) wurde berichtet, dass der Kreis Pinneberg ähnliche Probleme mit der Nutzbarmachung der oberen Stockwerke der Drostei in Pinneberg aufgrund brandschutzrechtlicher und denkmalschutzrechtlicher Vorgaben hat.

Aufgrund geführter Gespräche mit den Fachbehörden werden derzeit keine Möglichkeiten gesehen, eine Lösung zu finden. Mit Interesse werden nun jedoch die Entwicklungen bei der Drostei verfolgt, da hier ähnliche Probleme zu lösen sind. Das Amt für Bauen, Planung und Umwelt verfolgt dies weiter.

 

Ersetzender Neubau

Von Mitgliedern des JSSKB wurde auf den in der Anlage 2 beigefügten Artikel zum „Hamburger Klassenhaus“ im Hamburger Abendblatt verwiesen. Vom Amt für Bauen, Planung und Umwelt wurden weitere Informationen eingeholt, die ausgewertet werden.

 

Fördermittel für Ganztagsbetreuung

An der Fritz-Reuter-Schule wird über Baumaßnahmen für die Ganztagsbetreuung entschieden. Für diese Maßnahmen sollen Fördermittel eingeworben werden.

Dies könnte auch für die Johannes-Schwennesen-Schule oder den dritten Standort möglich werden. Entwürfe zu den Fördervorgaben werden erarbeitet. Sobald diese bekannt werden, ist die Förderfähigkeit zu prüfen.

 

 

Schulbauprogramm

Eine wichtige Grundlage für alle Entscheidungen in Bezug auf den Erhalt oder Neubau einer zweiten Grundschule sollte eine Planung sein, in der die gewünschten Standards festgelegt werden. Die Planung und Bereitstellung von Schulgebäuden ist die Aufgabe des Schulträgers.

 

Über die Festlegung eines Schulbauprogramms kann von der Selbstverwaltung gesteuert werden z.B. wie viele Räume zur Verfügung gestellt werden (z.B. auf 3 Klassen ein Differenzierungsraum und ein Fachraum pro Jahrgang) oder die Maximalgröße einer Schule. Dieses Programm kann über die Jahre laufend fortgeschrieben werden.

Aus dem Schulbauprogramm kann dann z.B. abgeleitet werden, ob die zur Verfügung stehenden Schulgebäude ausreichen und/oder ob diese auch bei wachsenden Schülerzahlen ausreichen werden. In einem zweiten Schritt kann daraus auch der Mehrbedarf formuliert werden.

 

Ein Schulbauprogramm wird losgelöst von den vorhandenen Gebäuden erstellt. Es beantwortet die Frage, wie viele und welche Räume eine Schule braucht, um ihrem Bildungsauftrag gut umsetzen zu können. Selbstverständlich sind die Schulleitungen bei der Aufstellung eines Schulbauprogramms einzubeziehen. Das Bauprogramm wäre auch die Grundlage für die Planung eines Neubaus.

 

Ein weiterer Vorteil durch die Aufstellung der Standards ist die Möglichkeit Infrastrukturabgaben bei Neubauvorhaben berechnen zu können. Anhand des Bauprogramms kann eindeutig gesagt werden, wann eine Schule voll ist und zusätzliche Schulplätze durch ein Bauvorhaben erforderlich werden. Im zweiten Schritt kann auch bemessen werden, was zu bauen ist und die Kosten können berechnet werden.

 

Ein Entwurf des Bauprogramms kann leider erst nach Einführung des Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule erarbeitet werden, da vorher keine personellen Kapazitäten mehr frei sind.

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Anlagen

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