Beschlussvorlage - VO/19/027-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung und Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch;
hier: Vorstellung der aktuellen Entwurfsplanung sowie Sachstand des Baugenehmigungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Familie und Sport
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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15.03.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Auf die Beschlusslage vom 11.11.2019 sowie die schriftliche Berichterstattung zur Sitzung am 08.06. sowie am 16.11.2020 wird verwiesen. Zwischenzeitlich hat die Architektin das Baugenehmigungsverfahren angeschoben. Die Förderanträge nach dem Investitionsprogramm 2019 bis 2022 des Landes S.-H. sowie der Richtlinie des Kreises Pinneberg wegen Schaffung weiterer Betreuungsplätze wurden fristgerecht gestellt und liegen der Kreisverwaltung Pinneberg zur Bewilligung bzw. Prüfung vor. Zusätzlich wurden im Januar dieses Jahres Fördermittel nach der neu aufgelegten Richtlinie des Landes S.-H. nach dem Bundesinvestitionsprogramm 2020-2021 für die geplanten Sanierungsmaßnahmen beantragt. Eine Stellungnahme, zu welchem Zeitpunkt die Sanierung der Kindertagesstätte sowie die Schaffung der weiteren Betreuungsplätze an der Ev.-Luth. KiTa Tornesch konkret beginnen können, ist von der Erteilung des städtischen Einvernehmens der Stadt Tornesch abhängig, das noch nicht erteilt wurde. Vor Erteilung der Baugenehmigung kann die Maßnahme nicht begonnen werden.
Die Architektin Frau Lisa Thee hat zur Vorstellung der aktuellen Entwurfsplanung sowie zum Sachstand des Baugenehmigungsverfahrens und der Kostenentwicklung eine Präsentation erstellt. Die pdf-Dateien sind der Vorlage zur Kenntnisnahme angefügt.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: 365.000 | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | n.n. | n.n. | n.n. | n.n. |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Der überarbeiteten Entwurfsplanung zur Sanierung und Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch wird zugestimmt.
- Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde ist Eigentümerin der Immobilie und hat sich bereit erklärt, Anbau und Sanierung vorzufinanzieren. Die Refinanzierung erfolgt über eine langfristige Nutzungsvereinbarung.
- Zur Sicherung einer Refinanzierung der eingebrachten Mittel ist durch das KiTa-Werk als Betreiberin der Einrichtung eine dem gewollten Zweck entsprechende Vereinbarung zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch (Gebäudeeigentümerin) und der Stadt Tornesch (Standortgemeinde der Kindertagesstätte) vorzubereiten, die dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen ist. Sofern möglich, wird diese Regelung entsprechend in die noch zu schließende neue Finanzierungsvereinbarung mit dem KiTa-Werk aufgrund der KiTa-Reform mit aufgenommen.
- Neben der beiderseitigen Beachtung von Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die Fördermittel des Landes S.-H., des Kreises Pinneberg sowie der Stadt Tornesch in die langfristige Betriebskostenfinanzierung durch die Stadt Tornesch an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch einzubeziehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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33 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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