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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/027-4

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Auf die Beschlusslage vom 11.11.2019 sowie die schriftliche Berichterstattung  zur Sitzung am 08.06. sowie am 16.11.2020 wird verwiesen. Zwischenzeitlich hat die Architektin  das Baugenehmigungsverfahren angeschoben. Die Förderanträge nach dem Investitionsprogramm 2019 bis 2022 des Landes S.-H. sowie der Richtlinie des Kreises Pinneberg wegen Schaffung weiterer Betreuungsplätze wurden fristgerecht gestellt und liegen der Kreisverwaltung Pinneberg zur Bewilligung bzw. Prüfung vor. Zusätzlich wurden im Januar dieses Jahres Fördermittel nach der neu aufgelegten Richtlinie des Landes S.-H. nach dem Bundesinvestitionsprogramm 2020-2021 für die geplanten Sanierungsmaßnahmen beantragt. Eine Stellungnahme, zu welchem Zeitpunkt die Sanierung der Kindertagesstätte sowie die Schaffung der weiteren Betreuungsplätze an der Ev.-Luth. KiTa Tornesch konkret beginnen können, ist von der Erteilung des städtischen Einvernehmens der Stadt Tornesch abhängig, das noch nicht erteilt wurde. Vor Erteilung der Baugenehmigung kann die Maßnahme nicht begonnen werden.

 

Die Architektin Frau Lisa Thee hat zur Vorstellung der aktuellen Entwurfsplanung sowie zum Sachstand des Baugenehmigungsverfahrens und der Kostenentwicklung eine Präsentation erstellt. Die pdf-Dateien sind der Vorlage zur Kenntnisnahme angefügt.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e: 365.000

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*

n.n.

n.n.

n.n.

n.n.

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung)

  1. Der überarbeiteten Entwurfsplanung zur Sanierung und Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch wird zugestimmt.

 

  1. Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde ist Eigentümerin der Immobilie und hat sich bereit erklärt, Anbau und Sanierung vorzufinanzieren. Die Refinanzierung erfolgt über eine langfristige Nutzungsvereinbarung.

 

 

 

  1. Zur Sicherung einer Refinanzierung der eingebrachten Mittel ist durch das KiTa-Werk als Betreiberin der Einrichtung eine dem gewollten Zweck entsprechende Vereinbarung zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch (Gebäudeeigentümerin) und der Stadt Tornesch (Standortgemeinde der Kindertagesstätte) vorzubereiten, die dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen ist. Sofern möglich, wird diese Regelung entsprechend in die noch zu schließende neue Finanzierungsvereinbarung mit dem KiTa-Werk aufgrund der KiTa-Reform mit aufgenommen.

 

  1. Neben der beiderseitigen Beachtung von Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die Fördermittel des Landes S.-H., des Kreises Pinneberg sowie der Stadt Tornesch in die langfristige Betriebskostenfinanzierung durch die Stadt Tornesch an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch einzubeziehen. 



 

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Anlagen

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