Beschlussvorlage - VO/21/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung Sperrvermerk Umstellung auf Geräte mit Apple-OS Produktkonto: 111200.527110 in Höhe von 4.200 Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle EDV
- Bearbeiter:
- Stefanie Delva
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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17.03.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt Tornesch plant zukünftig die mobilen Endgeräte (Smartphones und Tablets) mit Hilfe eines zentralen Management Portals zu verwalten (Mobile Device Management).
Generell sind Android basierte Geräte, die momentan im Einsatz sind, für dieses Vorhaben weniger gut geeignet, da das Android Betriebssystem quelloffen ist und von jedem Hersteller für seine spezifischen Zwecke umgeschrieben wird. Aufgrund der daraus resultierenden Vielzahl an Konfigurationen kann nicht zuverlässig garantiert werden, dass ein zentrales Management korrekt auf allen Geräten ausgerollt werden kann.
Im Gegensatz dazu ist das Apple Betriebssystem auf allen Geräten identisch, ein zentrales Management ist hier problemlos umzusetzen.
Des Weiteren ist zu bedenken, dass durch die Updatepolitik von Apple die Geräte meist 4-6 Jahre einheitlich unterstützt werden. Apple rollt Updates für alle Geräte zeitgleich aus und ist damit gut planbar und für die IT-Abteilung strukturiert mit geringem Zeitaufwand abzuarbeiten.
Android basierte Geräte werden im Regelfall nur 2-3 Jahre mit Updates und Sicherheitsupdates versorgt. Die Updates für Android basierte Geräte werden von jedem Hersteller in unterschiedlichen Zyklen für unterschiedliche Gerätekategorien zur Verfügung gestellt. Dieser Aspekt macht ein strukturiertes Abarbeiten und Bereitstellen der Updates deutlich zeitaufwendiger.
Mit Einführung des DMS (Dokumentenmanagementsystems) in der Stadtverwaltung Tornesch wird es zukünftig auch möglich sein, die Dokumente mithilfe der mobilen Endgeräte einzusehen. Auch hierbei sind einheitliche Geräte mit einheitlichen Systemen von Vorteil für die Administration und die Akzeptanz bei den Mitarbeitern.
Für ein Standard Samsung Smartphone (derzeit A50) fallen einmalige Kosten in Höhe von 8,90 Euro an. Für das Standard iPhone (derzeit SE) fallen einmalige Kosten in Höhe von ca. 150 Euro an, abhängig von der Anzahl der gleichzeitig beschafften Geräte. Diese Mehrkosten sind aus Sicht der Stabsstelle EDV vertretbar, da diese durch erhebliche administrativen und zeitliche Vorteile ausgeglichen werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | X | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 4.200 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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