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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/086

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Vorhabenträger beabsichtigt auf den im Geltungsbereich dargestellten Grundstücken an der Ahrenloher Straße, dem Kuhlenweg bzw. dem Ohlenhoff die Stärkung bzw. die Ausweitung des bestehenden Einzelhandelsstandortes.

 

Um das Vorhaben zu ermöglichen, ist es notwendig, einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 58 hat eine Fläche von ca. 17.500 m² und soll ein Sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“, eine öffentliche Grünfläche sowie Straßenverkehrsflächen ausweisen.

 

Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Um dieses Verfahren allerdings durchführen zu können, ist vorab eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) durchzuführen. Für den Flächennutzungsplan bedarf es in diesem Fall keiner Änderung, er kann dann nachträglich berichtigt werden.

 

Mit diesem Aufstellungsbeschluss findet noch keine Entwurfsberatung oder Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Alle externen Kosten, die für das Bauleitplanverfahren anfallen, werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschluss(empfehlung) 

  1. Für das Gebiet südlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe bis ca. 85 m, östlich des Ohlenhoffs in einer Tiefe von ca. 180 m und süd-westlich des Kuhlenwegs wird die 2. Änderung des B-Planes Nr. 58 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Stärkung und Ausweitung des bestehenden Einzelhandelsstandortes. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll dn stadtplanung in Rellingen beauftragt werden.


 

 


 

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Anlagen

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