Beschlussvorlage - VO/07/293
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zu Schülerbeförderungskosten zu Gymnasien pp.
hier: gesetzliche Erhöhung des Elternanteils
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Schulverwaltung
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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12.11.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Neufassung des Schulgesetzes hat auch im Bereich der Schülerbeförderung (§114 SchulG) Veränderungen verursacht. In Abs. 2, Satz 3 ist zwingend vorgeschrieben, dass die Eltern nunmehr mit 30 % an den Kosten des ÖPNV für eine Monatskarte zu beteiligen sind. Das Innnenministerium hat Kommunen, die diese Regelung durch freiwillige Leistungen umgehen wollten, darauf hingewiesen, dass entsprechende Beschlüsse zu beanstanden - da nicht gesetzeskonform - sind.
Seit 1998 zahlt die Stadt Tornesch einen freiwilligen Fahrkostenzuschuss für Tornescher Kinder, die ein Gymnasium, eine Gesamt- oder Waldorfschule in Elmshorn oder Pinneberg besuchen.
Intention hierbei war es, den Tornescher Kindern, die hier keine gymnasiale Oberstufe besuchen konnten und auch am LMG aufgrund der knappen Kapazitäten keinen Platz bekamen, wenigstens die Fahr(mehr)kosten zu erstatten.
Zurzeit beträgt dieser freiwillige Zuschuss 4,00 /mtl.
Aufgrund der Änderung der Tarife in den Zonen des HVV in Zusammenhang mit der 30 %igen Eigenbeteiligung der Eltern beträgt der Kostenunterschied zwischen einer Monatskarte für eine Tarifzone (Tornesch Uetersen) und einer Kreiskarte lediglich noch 1,80 . Eine darüber hinausgehende Bezuschussung der Beförderungskosten müsste als Verstoß gegen die gesetzliche Regelung abgelehnt werden. Um deutlich zu machen, dass der den Eltern gewährte Zuschuss lediglich den finanziellen Nachteil der Fahrt nach Elmshorn oder Pinneberg gegenüber der Fahrt zum LMG ausgleichen soll und nicht die gesetzliche Regelung unterwandert, sollte ausschließlich die Fahrkostendifferenz erstattet werden.
Es wird daher vorgeschlagen, den freiwilligen Zuschuss auf 1,80 /mtl. pro Schüler/in zu reduzieren.
Zudem sollte der freiwillige Zuschuss letztmalig für das Schuljahr 2007/2008 gezahlt werden, da die notwendigen Verwaltungskosten für die Zuschussgewährung in keinem Verhältnis zu der Zuschusshöhe pro Kind stehen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der freiwillige Zuschuss zu den Fahrkosten für Tornescher Kinder, die ein Gymnasium, eine Gesamt- oder Waldorfschule in Elmshorn oder Pinneberg besuchen, wird aufgrund der Änderungen nach dem neuen Schulgesetz von bislang 4,00 /mtl. pro Schüler/in auf 1,80 /mtl. pro Schüler/in ab dem Beginn des Schuljahres 2007/2008 reduziert.
Der Zuschuss wird letztmalig für das Schuljahr 2007/2008 gewährt.