Beschlussvorlage - VO/08/435
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Außenbereichssatzung "Prisdorfer Weg"
- Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur öffentlichen Auslegung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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23.06.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Das Thema wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 12.06.2006 unter TOP Bauanträge. Die Angelegenheit ruhte danach aus Gründen der Eigentümerverhandlungen.
Im Zuge der Aussiedlungsbemühungen innerorts ansässiger Baumschulen zeichnet sich ein Ergebnis ab, zu dem jedoch noch ein Standort für den flächenabgebenden Betrieb hinsichtlich eines Wohnhauses benötigt wird. Der Standort ist gefunden und muss nun planungsrechtlich gesichert werden, da der abgebende Betrieb nicht mehr privilegiert ist.
Erste Gespräche mit Herrn Zuschlag von der Bauaufsicht Kreis Pinneberg lassen die Lösung durch eine Außenbereichssatzung wahrscheinlich werden. Der Geltungsbereich sollte wie in der Anlage ersichtlich gefasst werden, symbolisch einskizziert ist in rot das Wohnhaus. Die weiteren Einzelheiten werden zur Sitzung vorgetragen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit Die Prüfung der Umweltverträglichkeit ist für eine Außenbereichssatzung nicht vorgesehen, sie wird im konkreten Bauantragsverfahren vorgenommen.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung ./.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. In dem Gebiet beiderseits des Prisdorfer Wegs sowie südlich des Asperhorner Wegs, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird eine Satzung für den Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt.
2. Der anliegende Plan mit dem Geltungsbereich wird Beschlussbestandteil.
3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das gemeindliche Bau- und Umweltamt.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Der Entwurf der Satzung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,1 kB
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