Beschlussvorlage - VO/08/493
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 sowie über den geänderten Stellenplan 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.09.2008
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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07.10.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
3. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
4. Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 2. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2008 in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 17.804.700 (+ 525.200 ) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 3.931.500 (+ 1.090.400 ) ab.
Verwaltungshaushalt:
Die wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt ergeben sich aus dem Einzelplan 2 (Schulen), dem Einzelplan 4 (Soziale Sicherung) und dem Einzelplan 9 (Steuern, allg. Zuweisungen und allgemeine Umlagen).
Bei den Einnahmen sind dementsprechend folgende Veränderungen zu nennen:
a) Mieten vom Abwasserbetrieb, VHS, BA und E.ON + 20.000
b) Personalkostenerstattung vom Schulzweckverband + 30.800
c) Erstattung aus der Jahresrechnung 2007 der Kindergärten + 215.000
d) Erstattung von Personalkosten von ARGE Hartz IV - 22.100
e) Erstattung von Personalkosten v.d. Bundesanstalt für Arbeit + 36.200
f) Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer + 229.700
Im Bereich der Ausgaben sind folgende wesentliche Positionen hervorzuheben:
a) Personalausgaben Sammelnachweis 01 + 315.000
b) Unterhaltung der Fritz-Reuter-Schule + 25.000
c) Schulkostenbeiträge an Gymnasien - 64.600
d) Schulkostenbeiträge an Gesamtschulen - 172.000
e) Zuschuss an Kindergartenträger DRK Friedlandstraße + 25.500
f) Kosten der freiw. Sozialstaffel für Kindertagesstättenbetreuung - 10.000
g) Zuschuss für AWO Kindergarten Merlinweg + 18.600
h) Zuschuss für AWO-Kindergarten Lüttkamp + 49.900
i) Zuschuss an das DRK als Defizitabdeckung + 19.900
j) Erstattung an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger - 13.000
k) Unterhaltung der Sportanlagen + 40.800
l) Kataster- und Planmaterial + 62.000
m) Gebühren für Oberflächenentwässerung + 10.000
n) Stromkosten für Straßenbeleuchtung + 49.000
o) Kreisumlage + 130.500
p) Zinsen für lfd. Konten (Kontokorrentkredite) + 95.000
q) Zuführung zum Vermögenshaushalt - 122.400
Einnahmen:
Höhere Mieteinnahmen von der ARGE und von E.ON Hanse für Räumlichkeiten im Hause.
Höhere Personalkostenerstattung vom Schulzweckverband, u.a. bedingt durch Neueinstellung von Personal in 2008.
Eine bisher zur ARGE abgeordnete Mitarbeiterin ist nunmehr in der Bauverwaltung der Stadt beschäftigt, so das die Erstattungskosten entsprechend sinken.
U.a. einmalige Erstattung von Personalkosten für 1 - Jobber (25.200 )
Auf der Basis der Steuerschätzung vom Mai 2008 können die zu erwartenden Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechend angehoben werden.
Ausgaben:
Die Neuberechnung der Personalausgaben 2008 auf der Basis der tariflichen Erhöhungen sowie Einstellungen (Schulhausmeister, Reinigungskräfte) machen es notwendig, die entsprechenden Haushaltsansätze zu erhöhen. Ein Teil dieser Mehrkosten wird jedoch wiederum durch den Schulverband Tornesch - Uetersen erstattet.
Kosten für die Klassenraumsanierungen die keine wertverbessernde Maßnahme des Gebäudes darstellen. Die nicht spezifizierten Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt (100.000 ) wurden entsprechend auf 0 gekürzt.
Die Schulkostenbeiträge an Gymnasien und Gesamtschulen konnten verringert werden, da der Richtwert vom Land entsprechend gesenkt wurde.
Die Erhöhung der Zuschüsse an die Kindergartenträger sind im Einzelnen bei der entsprechenden Haushaltsstelle erläutert (UA 464).
Reduzierung des Anteil der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II aufgrund leicht gesunkener Kosten der Grundsicherung nach SGB II
Durch eine nicht besetzte Stelle und diverse Hausmeistervertretungen wurde eine vermehrte Fremdvergabe zur Unterhaltung der Sportanlagen notwendig.
Zusätzliche Kosten ( +60.000 ) für die Erstellung eines Straßenkatasters, welches für die Erfassung und Bewertung der gemeindeeigenen Straßen in Hinblick auf die Doppik notwendig ist. Weiterhin wird für die Datenanalyse und Installation einer hausweiten browserbasierten Auskunft für IP ALK/ALB ein einmaliger Betrag in Höhe von 2.000 notwendig.
Für die Oberflächenentwässerung sind zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen, die aus der Nachkalkulation der WIBERA für Vorjahre resultieren.
Erhebliche Haushaltsüberschreitungen durch Strompreiserhöhungen und Erweiterung der Straßenbeleuchtung machen eine Anpassung des Haushaltsansatzes Stromkosten für Straßenbeleuchtung notwendig.
Durch die gestiegene Steuerkraft der Stadt Tornesch im Umlagezeitraum ist die Kreisumlage entsprechend angestiegen, so dass Mehrkosten in Höhe von 130.500 entstehen.
Bei den Zinsen werden Mehrkosten in Höhe von 50.000 für die lfd. Girokonten sowie zusätzlich 45.000 für den aufzunehmenden Kassenkredit der Landgesellschaft erwartet (3 Mio. x 5,2 % x 3,5 Monate).
Vermögenshaushalt:
Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:
a) Zuweisung vom Land für Feuerwehrfahrzeug + 50.000
b) Erlöse aus Grundstücksverkäufen + 1.100.000
c) Entnahme aus der allgemeinen Rücklage + 54.000
d) Zuführung vom Verwaltungshaushalt - 122.400
Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:
a) Erwerb von beweglichen Vermögen im Rathaus + 13.000
b) Umbaumaßnahmen an der JSS + 10.000
c) Umbaumaßnahmen an der FRS - 68.100
d) Zuschuss an den Spielmannzug des TuS Esingen + 15.000
e) Bau- und Planungskosten neuer Sportplatz am Großen Moorweg + 50.000
f) Verkehrsrahmenplan - 25.000
g) Rückbau Verkehrsberuhigungselemente Friedlandstraße - 47.000
h) Umbau Dorfplatz + 20.000
i) Erwerb von Grundstücken + 1.100.000
Schlussbetrachtung:
Die gestiegenen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des 2. Nachtrages 2008 beruhen zum überwiegenden Teil auf Beschlüssen der Fachgremien oder notwendigen über- und außerplanmäßiger Ausgaben. Im Einzelnen verweise ich auf die Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen.
Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung notwendiger Investitionen ist weiterhin nicht erforderlich.
Dennoch können alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt weiterhin notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Zinsen aus Kassenkrediten den Verwaltungshaushalt unnötig belasten.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008:.
Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe
von 17.279.500 auf 17.804.700
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe
nunmehr von 2.841.100 auf 3.931.500
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 auf 0
(unverändert)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen von 1.810.000 auf 1.810.000
(unverändert)
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 16.000.000 auf 16.000.000
(unverändert)
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 89,09 Stellen auf 90,14 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)
Dem geänderten Stellenplan 2008 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 1.9.2008, in der vorgelegten Form zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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606,4 kB
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(wie Dokument)
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