Beschlussvorlage - VO/09/755
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung; Zuschuss für Nutzung der Sportanlagen der Klaus-Groth-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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16.11.2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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15.12.2009
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Schulverband Tornesch-Uetersen berät in seiner Sitzung am 11.11.2009 u. a. über die Neufassung einer Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Räumlichkeiten der Klaus-Groth-Schule sowie deren Sportanlagen. Da Gegenstand der Gebührenermittlung nun auch die kalkulatorischen Kosten sind, sind Gebühren in erheblich höheren Umfang als bisher zu erheben. Den Entwurf der Gebührenordnung zur Satzung des Schulverbandes finden Sie in der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Bislang hat die Stadt Tornesch von den Tornescher Vereinen und Verbänden gem. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Turn- und Sporthallen sowie der Klassenräume der Schulen der Gemeinde Tornesch vom 11.12.2002 für die Angebote im Bereich der Jugendarbeit sowie für den Wettkampfbetrieb der Vereine an den Wochenenden keine Gebühr erhoben.
Der Schulverband als Träger der KGS sieht in dessen Satzungsentwurf vor, dass lediglich für die schulische Nutzung keine Gebühren erhoben werden. Das heißt, dass von allen anderen Nutzern/innen die Gebühr erhoben wird ohne Unterscheidung nach Jugend- oder Erwachsenensport.
Es wird daher vorgeschlagen, im Rahmen der Sportförderung für die Angebote Tornescher Vereine und Verbände im Bereich der Jugendarbeit sowie für den Wettkampfbetrieb der Vereine an den Wochenenden die vom Schulverband erhobene Gebühr auf Antrag zu erstatten.
Unter Zugrundelegung der derzeitigen Nutzungsfrequenz und des derzeitigen Anteils der Jugendlichen ist ein Zuschussbetrag in Höhe von 80.400 p. a. für den Jugendsport zu erwarten.
In den Sporthallen und auf den Freisportanlagen der KGSfindet jedoch auch Erwachsenensport der Tornescher Vereine und Verbände statt. In Anbetracht der großen Differenz der Nutzungsgebühren für die kommunalen Sporthallen und plätze und denen des Schulverbandes ist ebenfalls in Betracht zu ziehen, den Erwachsenensport zu fördern, um den Tornescher Vereinen auch weiterhin zu ermöglichen, bezahlbaren Vereinssport in den Sportanlagen der KGS anzubieten. Sinnvoll erscheint hier die Differenz zwischen der Nutzungsgebühr, die für die übrigen kommunalen Sportstätten erhoben wird und der vom Schulverband erhobenen Gebühr den Vereinen auf Antrag zu erstatten.
Eine Größenordnung für diese Kosten ist nur bedingt lieferbar, da die Tornescher Benutzungsgebühren ebenfalls zur Überarbeitung anstehen, denn auch hier müssen künftig die kalkulatorischen Kosten einfließen.
Eine vorsichtige Schätzung anhand der derzeitigen Differenzbeträge ergibt hier einen Zuschussbedarf von weiteren 11.400 .
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der Sportförderung ergibt sich eine Mehrausgabe von 91.800 .
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Die Gebühr, die der Schulverband Tornesch-Uetersen für die Nutzung seiner Sportstätten erhebt, wird den Tornescher Vereinen und Verbänden im Bereich der Jugendarbeit sowie für den Wettkampfbetrieb der Tornescher Vereine an den Wochenenden auf Antrag erstattet.
2. Im Rahmen der Sportförderung werden für die Angebote Tornescher Vereine und Verbände für den Bereich Jugendarbeit zusätzliche Mittel in Höhe von 80.400 bereitgestellt.
3. Die Gebühr, die der Schulverband Tornesch-Uetersen für die Nutzung seiner Sportstätten erhebt, wird den Tornescher Vereinen und Verbänden im Bereich des Erwachsensports auf Antrag teilweise erstattet. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der Nutzungsgebühr, die für die übrigen kommunalen Sportstätten erhoben wird und der vom Schulverband erhobenen Gebühr.
4. Im Rahmen der Sportförderung werden zusätzliche Mittel für die Angebote Tornescher Vereine und Verbände im Bereich des Erwachsenensports in Höhe von 11.400 bereitgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,7 kB
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