Beschlussvorlage - VO/09/769
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.11.2009
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●
Unterbrochen
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2009
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●
Unterbrochen
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.12.2009
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.01.2010
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10.02.2010
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für
a) den Verwaltungshaushalt
und
b) den Vermögenshaushalt
festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Hebesätze für die von der Stadt zu erhebenden Steuern (Grundsteuern und Gewerbesteuern) sowie die Anzahl der Stellen laut Stellenplanquerschnitt.
Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.
Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beraten, soweit es um ihren Fachbereich ging.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahme mit 18.611.800
in Ausgabe mit 19.267.100
und somit mit einem Fehlbedarf in Höhe von 655.300
ab.
Dieser Fehlbedarf beinhaltet nicht die Deckung des Sollfehlbetrages aus dem 1. Nachtrag 2009 in Höhe von 1.360.600 , da die Höhe des Fehlbetrages erst genau nach Abschluss des Haushaltsjahres 2009 feststeht und der planerische Ausgleich nach 2011 verschoben wurde, was die GemHVO auch zulässt.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit
11.197.600
inklusive einer eingeplanten Kreditaufnahme von 2.066.600 ab.
Die Verwaltung hatte mit Beschluss des Finanzausschusses vom 14.10.2009 für die Beratungen zum Haushaltsplan 2010 den Auftrag erhalten, einen Entwurf vorzulegen, der eine pauschale Kürzung um 8% aller Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, auf der Basis des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009, beinhaltet. Die Haushaltsstellen, bei denen eine entsprechende Kürzung nicht oder nur vermindert möglich war, sollten im Einzelfall erläutert werden.
Zudem wurde beschlossen, die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen pauschal um 10% zu kürzen. Die nachgewiesenen freiwilligen Leistungen der Stadt Tornesch sollten jedoch von der geforderten Kürzung ausgenommen bleiben.
Obwohl die Bestrebung einer derartigen Kürzung der Ausgaben von vornherein zum Scheitern verurteilt war, wurde dennoch in der nochmaligen Überprüfung aller Haushaltsansätze versucht, entsprechende Einsparungen vorzunehmen.
Zu diesem Anlass wurden zunächst alle Ausgaben des Verwaltungshaushaltes in nachfolgende Kategorien unterteilt:
1. Freiwillige Leistungen
2. Ausgaben mit vertraglicher Bindung
3. Ausgaben mit gesetzlicher Bindung
4. Ausgaben zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben
5. Innere Verrechnungen
Die entsprechende Zuordnung der Haushaltsstellen finden sie im Entwurf in der letzten Spalte Disponibilität / Beeinflussbarkeit.
Das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes stellt sich, untergliedert nach den vorgenannten Kategorien, wie folgt dar:
1. Freiwillige Leistungen 591.200
2. Ausgaben mit vertraglicher Bindung 8.316.800
3. Ausgaben mit gesetzlicher Bindung 8.425.600
4. Ausgaben zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben 1.117.000
5. Innere Verrechnungen 815.700
6. Ohne (Vermischte Ausgaben) 800
Gesamtsumme Ausgaben Verwaltungshaushalt 19.267.100
Die Ausgaben, die als freiwillige Leistungen gekennzeichnet sind und durch Beschluss des Hauptausschusses vom 12.10.2009 nochmals an 3 Positionen nicht unerheblich erhöht wurden, betragen insgesamt 591.200 und stehen nach Beschluss des FA vom 14.10.2009 nicht zur Disposition.
Zu den Ausgaben mit einer vertraglichen Bindung zählen unter anderem folgende Haushaltsstellen:
- Personalausgaben
- Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen
- Mietverträge für Gebäude, Anlagen oder technische Einrichtungen
- Energiekosten (Gas, Wärme und Strom)
- Wasser, Abwasser und Müllgebühren etc.
Diese Ausgaben betragen insgesamt 8.316.800 und sind aufgrund der Laufzeit der Verträge nicht oder zumindest nicht sofort veränderbar (von den Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen abgesehen). Eine Kürzung dieser Ausgaben, mit der Wirkung der spürbaren und sofortigen Verringerung des nachgewiesenen Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt ist nicht realistisch.
Die Gesamtsumme der Ausgaben mit gesetzlicher Bindung beträgt 8.425.600 . Die Haushaltsansätze sind jedoch im Einzelnen unveränderbar und auch nicht beeinflussbar.
Hinter den Ausgaben zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben, die mit einem Gesamtbetrag von 1.117.000 über den gesamten Haushalt verteilt sind, verbergen sich neben Ausgaben für den laufenden Betrieb (wie allgemeine Geschäftsausgaben) auch Ausgaben wie z.B.
- Unterhaltung der technischen Einrichtungen
- Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze
- Unterhaltung der Fahrzeuge
Gemäß GO und GemHVO ist die Kommune verpflichtet, das bestehende Anlagevermögen zu unterhalten und zu pflegen. Eine teilweise Kürzung dieser Ansätze wäre zwar möglich aber die Einsparungen bei einer mangelnden Unterhaltung, zumindest wenn sie über mehrere Jahre läuft, werden dann durch notwendige Kosten für Neuanschaffungen weit überschritten.
Eine Kürzung der nachgewiesenen Ausgaben in Höhe von 815.700 für innere Verrechnungen macht überhaupt keinen Sinn, da diese Ausgaben wiederum als Einnahmeposition z.B. bei den kostenrechnenden Einrichtungen wie beim Bauhof oder beim Reinigungsdienst auftauchen. Das bedeutet, dass eine Verringerung dieser Ausgaben eine Verminderung der Einnahmen bei den genannten Positionen notwendig macht, mit dem Ergebnis, das der insgesamt nachgewiesene Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes unverändert bleibt. Zudem hätte es zur Folge, dass die kostenrechnenden Einrichtungen Bauhof und Reinigungsdienst nicht kostendeckend arbeiten könnten, was einen Verstoß gegen die Grundsätze der GemHVO darstellt.
Schlussendlich bleibt nur die Möglichkeit bei den Ausgaben für pflichtige Aufgaben Kürzungen vorzunehmen was auch im angemessenen Maße seinen Niederschlag in dem vorliegenden Entwurf gefunden hat:
Ausgaben für pflichtige Aufgaben 2010 = 1.117.000
zum Vergleich pflichtige Aufgaben 2009 = 1.237.400
Unterschiedsbetrag - 120.400 (Einsparung 9,73 %)
Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2010 weichen mit einem Volumen von 19.267.100 von dem des Jahres 2009 (einschließlich 1. Nachtrag 2009) um + 68.200 ab.
Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2010 weichen mit einem Volumen von 18.611.800 von dem des Jahres 2009 (einschließlich 1. Nachtrag 2009) um + 773.500 ab.
Folgende wesentliche Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2010 sind gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen:
Einnahmen:
- Grundsteuer B 1.410.000 + 13.800
- Gewerbesteuer 5.200.000 + 300.000
- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4.541.700 - 204.000
- Allgemeine Schlüsselzuweisungen 234.800 + 234.800
- Ausgleichsleistungen gem. § 31a FAG 531.700 + 19.200
- Verwaltungsgebühren 74.400 - 26.000
- Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte 1.488.100 + 61.200
- Mieten und Pachten 151.600 - 101.300
- Erstattungen von Ausgaben des VWH 1.713.500 - 332.000
- Zinseinnahmen 79.000 - 50.000
- Zuführungen vom Vermögenshaushalt 1.500.000 + 845.700
Ausgaben:
- Personalausgaben 4.392.000 + 41.900
- Unterhaltung der Grundstücke 104.700 - 47.200
- Unterhaltung des sonst. Vermögens 854.000 - 33.500
- Bewirtschaftung der Grundstücke 1.664.200 + 41.800
- Haltung von Fahrzeugen 62.100 - 14.500
- Geschäftsausgaben 485.700 + 133.500
- Gewerbesteuerumlage 1.137.500 + 111.500
- Umlagen an Gemeinde + Gemeindeverb. 4.557.400 - 106.400
Die Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes 2010 gegenüber dem Vorjahr resultieren in erster Linie aus der gemäß FAG zu erwartenden Schlüsselzuweisung, einer moderaten Anhebung des Ansatzes für die Gewerbesteuer und vor allen Dingen aus einer erhöhten Zuführung vom Vermögenshaushalt, als Ausgleich für die in der Vergangenheit geleisteten Zinszahlungen für die von der Landgesellschaft S-H. erworbenen Grundstücke sowie zu erwartenden Planungskosten u.a. im Neubaugebiet Tornesch-Ost.
Die nachgewiesenen Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt sind im Wesentlichen durch die Mehrkosten der B-Pläne aufgrund verbindlicher Verträge (1.610000.655100 + 170.000 = Geschäftsausgaben), der erhöhten Ausgaben für die Niederschlagwassergebühr (1.630000.543000 + 59.000 = Bewirtschaftung der Grundstücke) sowie der erhöhten Gewerbesteuerumlage aufgrund des eingeplanten erhöhten Aufkommens begründet.
Im Vermögenshaushalt 2010 sind folgende wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Einnahmen und Ausgaben zu nennen:
Einnahmen:
- Einnahmen a.d. Veräußerung von Grundstücken 6.600.000 + 4.793.700
- Beiträge und ähnliche Entgelte 411.200 - 681.800
- Zuweisungen für Investitionen 1.860.500 + 1.127.500
- Einnahmen aus Krediten 2.066.600 + 1.300.300
Ausgaben:
- Zuführung zu Verwaltungshaushalt 1.500.000 + 854.700
- Erwerb von Grundstücken 930.000 + 694.000
- Erwerb von beweglichen Sachen des
Anlagevermögens 333.300 + 157.400
- Baumaßnahmen 7.408.700 + 5.640.500
Die Baumaßnahmen in Höhe von 7.408.700 schlüsseln sich im Einzelnen wie folgt auf:
2.115000.951000 | Sanierung von Straßenbäumen gemäß Baumkataster | 8.000 |
2.130000.960000 | Erweiterungsbauten an den Feuerwehren | 500.000 |
2.211000.960000 | Energetische Sanierungen und Erweiterung Pausenhof | 280.000 |
2.360000.960000 | Kosten für die Begrünung | 12.800 |
2.431000.960000 | ATS - Dachsanierung | 50.000 |
2.560000.950000 | Bau- und Planungskosten Sportplatz am Großen Moorweg | 3.900.000 |
2.630000.950000 | Ausgleichsmaßnahmen | 10.000 |
2.630300.950100 | Bau- und Planungskosten | 2.206.000 |
2.632800.955050 | Straßenneubau Esinger Moor BA Lohmannweg | 900 |
2.632800.955080 | Neubau Gerberweg | 170.000 |
2.632800.955100 | Straßensanierung Ortskern | 185.000 |
2.632800.955400 | Hamburger Straße | 50.000 |
2.633600.950000 | Erschließung B-Plan 59 (An der alten Kapelle) | 1.000 |
2.670000.960000 | Erweiterung der Straßenbeleuchtung | 5.000 |
2.881000.961030 | Aufforstung von Waldflächen | 30.000 |
Die Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen erfolgt überwiegend aus Erschließungsbeiträgen, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und wie auch im Vorjahr durch die Aufnahme von Kommunalkrediten.
Der Rücklagenbestand ist durch die veranschlagte Entnahme aus der Rücklage in 2009 bis auf einen Betrag von 63,44 ausgeschöpft.
Der Schuldenstand der Stadt Tornesch wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
Voraussichtlicher Schuldenstand per 31.12.2009 3.725.789,69
zuzüglich Kreditaufnahme 2010 2.066.600,00
abzüglich Tilgung 2010 237.300,00
Voraussichtlicher Schuldenstand per 31.12.2010 5.555.089,69
Dieser Schuldenstand entspricht einer Verschuldung pro Einwohner von 428,34 (bei einer statistischen Einwohnerzahl von 12.969).
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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